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Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

2020-01-08-18:00 | Haus des Wissens, 11.04.08

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in die Situationen geraten, dass andere für ihn entscheiden müssen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen, damit dies in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechenden Entscheidungen sollten in gesunden Tagen getroffen werden.

Die medizinischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben viele neue Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie eröffnet. Damit sind die Erwartungen der betroffenen Patienten und ihrer Angehörigen sowie der Gesellschaft insgesamt erheblich gestiegen. Die positiven Entwicklungen der modernen

Medizin wecken bei vielen Menschen aber gleichzeitig auch die Angst vor einer „Übertherapie“. Insbesondere im Hinblick auf das Lebensende wächst die Angst vor einer Sterbens- bzw. Leidensverlängerung. Jede Behandlung wie Nichtbehandlung muss auf dem „ausdrücklichen“ oder „mutmaßlichen“ Willen des Patienten beruhen. Mit der Patientenverfügung kann jeder Mensch selbst bestimmen, welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen noch durchgeführt werden dürfen und vor allem welche Behandlungen z. B. in Form lebensverlängernder Maßnahmen abgelehnt werden.

Zielpublikum

Der Workshop richtet sich an alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Inhalte

Der Vortrag stellt die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und gibt praktische Hinweise sowohl zur Abfassung als auch Anregungen für eine möglichst optimale Umsetzung des Patientenwillens durch den Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Betreuer.

Referent

Prof. Robert Roßbruch, htw saar

Teilnehmer

  • Das Seminar richtet sich an alle Dozenten und Mitarbeiter(innen).

Kontakt

Sandra Wiegand
E-Mail: familienoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
Telefon: -764

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