„Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und das Verbot von Diskriminierungen wegen des Geschlechts sind seit 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes fest verankert. Trotz dieser klaren Wertentscheidungen in der Verfassung sah die Rechtswirklichkeit in Deutschland lange anders aus. So durfte die Ehefrau nach den Vorschriften der Bürgerlichen Gesetzbuches noch bis in das Jahr 1977 nur erwerbstätig sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war. Noch wesentlich länger dauerte es bis zur Anerkennung der „Ehe für alle“ (2017) und der Geschlechtsangabe „divers“ im Personenstandsgesetz (2018). Nicht selten wurde der Gesetzgeber erst nach Entscheidungen von Gerichten oder aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen aktiv. Die Vorlesung unternimmt einen spannenden Streifzug durch die jüngere deutsche Rechtsgeschichte und geht der Frage nach, wie weit die deutsche Rechtsordnung bis heute bei der Verwirklichung von Gleichheit und Gleichberechtigung gekommen ist.“
Referent
Prof. Dr. Thomas Klein, (htw saar)
Teilnehmer
- Die Vorlesungen finden als Hybridveranstaltungen statt. Es besteht neben der Teilnahme vor Ort (Raum 10.00.02 - Campus Alt-Saarbrücken) auch die Möglichkeit, den Vortrag live via BigBlueButton (BBB) zu verfolgen. Die Teilnahme an den Vorträgen wird für alle Mitglieder der Hochschule sowie externe Interessierte online möglich sein. Bei Interesse für nur einzelne Vorlesungen geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte das jeweilige Thema an.
Kontakt
Annabel Bleif
E-Mail: gleichstellung @ htwsaar .de