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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

2024-04-24-15:30 | CAS, Raum 10.00.02

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jede*r kann unabhängig vom Alter in die Situationen geraten, dass andere für sie*ihn entscheiden müssen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen, damit dies in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechenden Entscheidungen sollten in gesunden Tagen getroffen werden.

Die medizinischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben viele neue Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie eröffnet. Damit sind die Erwartungen der betroffenen Patient*innen und ihrer Angehörigen sowie der Gesellschaft insgesamt erheblich gestiegen. Die positiven Entwicklungen der modernen Medizin wecken bei vielen Menschen aber gleichzeitig auch die Angst vor einer „Übertherapie“. Insbesondere im Hinblick auf das Lebensende wächst die Angst vor einer Sterbens- bzw. Leidensverlängerung. Jede Behandlung wie Nichtbehandlung muss auf dem „ausdrücklichen“ oder „mutmaßlichen“ Willen der*des Patient*in beruhen. Mit der Patientenverfügung kann jeder Mensch selbst bestimmen, welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen noch durchgeführt werden dürfen und vor allem welche Behandlungen, z. B. in Form lebensverlängernder Maßnahmen, abgelehnt werden.

Der Workshop richtet sich an alle interessierten Mitarbeiter*innen.

Inhalte:

  • Voraussetzungen für eine rechtswirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • praktische Hinweise sowohl zur Abfassung als auch Anregungen für eine möglichst optimale Umsetzung des Patient*innenwillens durch Bevollmächtigte bzw. gesetzliche Betreuer*innen

Referent: Prof. Robert Roßbruch, htw saar

Teilnehmer

  • Dieses Angebot richtet sich an alle Beschäftigten der htw saar.

Kontakt

Sandra Wiegand
E-Mail: familienoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
Telefon: -680

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