Rechtliche und organisatorische Möglichkeiten und Grenzen des Nachteilsausgleichs (nicht nur) für Studierende mit Beeinträchtigungen
Etwa ein Zehntel der Studierenden an deutschen Hochschulen haben gesundheitliche Beeinträchtigungen, die das Absolvieren des Studiums und der geforderten Studien- und Prüfungsleistungen zeitweise oder dauerhaft erschweren. Da die meisten Beeinträchtigungen im Hochschulalltag weitgehend unsichtbar bleiben, werden diese Studierenden häufig erstmals sichtbar, wenn Schwierigkeiten im Studium oder bei Prüfungen auftreten. Viele dieser Schwierigkeiten lassen sich durch individuelle Nachteilsausgleiche ganz oder teilweise abbauen.
Inhalte
- Formen und Häufigkeit der Beeinträchtigungen Studierender
- Rechtliche Grundlagen
- Anspruchsvoraussetzungen
- Zulässige Maßnahmen
- Verfahrensaspekte, insbesondere geeignete Nachweise
Referent(in):
Dr. Maike Gattermann-Kasper, Leiterin der Stabstelle Koordination der Belange Studierender mit Behinderungen oder chronischen Krankheuten sowie gewählte Senatsbeauftragte für diese Studierendengruppe der Universität Hamburg
Anmeldeschluss: 14. Februar 2022
Teilnehmer
- Das Seminar richtet sich an alle Lehrende, Bildungsverantwortliche und Prüfungsausschüsse sowie Beratende und Mitarbeitende der studien- und prüfungsbezogenen Verwaltung.
Kontakt
Esther Detemple
E-Mail: team-weiterbildung @ htwsaar .de
Telefon: -132