Seit dem 01.03.2018 gelten neue urheberrechtliche Vorschriften für die Lehre in Schule und Hochschule, die den Lehrenden unbedingt bekannt sein sollten.
Zudem stellen sich im Hochschulalltag immer wieder urheberrechtlich Fragen, die zu Verunsicherung führen: Dürfen Fotos oder Grafiken, die ein anderer erstellt hat, in einer Präsentation verwendet werden? Können Artikel aus dem Internet den Studierenden zur Verfügung gestellt werden, ohne dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wird? Dürfen YouTube-Videos in Vorlesungen gezeigt werden? Wie sieht es aus mit digitalen Lernplattformen und dem Urheberrecht? Gibt es nicht vielleicht doch Erleichterungen für Lehrende?
Inhalte
Praxisnah und mit vielen Beispielen werden kurz die Grundlagen des Urheberrechts erklärt. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden vorgestellt und die Möglichkeiten des Einsatzes von urheberrechtlich geschütztem Material in der Lehre dargestellt.
Referentin
Rechtsanwältin Kathrin Berger, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und Fachanwältin für IT-Recht
Teilnehmer
- Das Seminar richtet sich an Lehrende aller Fachrichtungen
Kontakt
Esther Detemple
E-Mail: team-weiterbildung @ htwsaar .de
Telefon: -132