Prüfungen gehören zum festen Bestandteil eines Hochschulstudiums. Mit ihnen bzw. mit den bewerteten Prüfungsleistungen belegen die Studierenden den erfolgreichen Kompetenzerwerb. Dabei wird die Bewertung einer Prüfungsleistung nicht mit den Studierenden verhandelt, sondern von den Prüfenden einseitig festgelegt. Um das überzeugend und ohne Sorge vor späteren Rechtsbehelfen leisten zu können, sind solide Grundkenntnisse des Prüfungsrechts hilfreich. Sie können in diesem Seminar ohne juristische Vorkenntnisse erlangt werden.
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an alle Lehrende und Bildungsverantwortliche.
Ziele
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage
- Prüfungen fair zu konzipieren und Prüfungsleistungen „pannensicher“ zu bewerten,
- das studentische Grundrecht der Berufsfreiheit zu wahren und gleichzeitig vom sog. prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum der Prüfenden Gebrauch zu machen
- die Erfolgschancen von Rechtsmitteln gegen Prüfungsbewertungen einzuschätzen.
Inhalte
- Rechtsrahmen (v.a. SHSG, RPO, studiengangsspezifische Ordnungen)
- Prüfungsorgane (v.a. Prüfungsausschuss)
- Rechtsschutz gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen
- Grundrecht der Berufsfreiheit vs. prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum
- Grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts
- Prüfungseinsicht
- Anrechnung von hochschulischen und außerhochschulischen Kompetenzen
Referent:
Prof. Dr. Claus Loos (seit 2005 an der Hochschule Kempten, zuvor u.a. Verwaltungsrichter; Dozent von Rechtsseminaren u.a. für BayZiel und für die TU München; Co-Host des Podcasts Inside Law)
Anmeldefrist
Wir bitten um Ihre Anmeldung bis spätestens zum 4.9.2026 unter team-weiterbildung@htwsaar.de
Kontakt
Esther Detemple
E-Mail: team-weiterbildung@htwsaar.de