Bei Datenpannen zählt jede Stunde: Nach Artikel 33 DSGVO beträgt die Frist für eine erforderliche Meldung an die Aufsichtsbehörde 72 Stunden. Entscheidend ist der Startzeitpunkt. Die Frist beginnt, sobald der jeweilige Bereich oder eine Person beziehungsweise Stelle der htw saar die Datenpanne entdeckt.
Jede tatsächliche oder potenzielle Datenpanne muss deshalb unverzüglich an die Datenschutzstelle in der Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz gemeldet werden. Die Datenschutzstelle prüft den Fall, leitet die notwendigen Schritte ein und übernimmt die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel und vor allem schnell melden.
