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Öffentliche Aufträge als Hebel für Tariflöhne – Fachtagung an der htw saar

29. September 2026 School of social sciences

Wie können öffentliche Aufträge dazu beitragen, Tariflöhne zu stärken? Welche Wirkungen entfalten Tariftreueregelungen in der Praxis und wo liegen ihre Grenzen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Fachtagung, die von Prof. Dr. Thomas Klein (htw saar) in Kooperation mit der Arbeitskammer des Saarlandes und Prof. Dr. Achim Seifert (Universität des Saarlandes) am 21. September 2026 im Haus des Wissens der htw saar ausgerichtet wurde. Rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Unternehmen, Verbänden, Ministerien, Behörden, Institutionen und Wissenschaft diskutierten über Wirkungen und Entwicklungsperspektiven der gesetzlichen Tariftreuetreuegelungen im Saarland und auf Bundesebene. 

 

Anlass der Tagung waren insbesondere das in diesem Jahr in Kraft getretene Bundestariftreuegesetz, die Anfang des Jahres vorgelegte Evaluation des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes sowie die anhaltenden Diskussionen über die besonderen Tariftreueregelungen im Bereich der Pflege. 

Den Auftakt machte Prof. Dr. Manfred Walser (Hochschule Mainz). Er erläuterte die rechtlichen Grundlagen der Tarifnormerstreckung und ging der Frage nach, weshalb Tariftreuegesetze überhaupt erforderlich sind. Dabei wurde deutlich, dass die tarifrechtlichen Instrumente zur Erstreckung von Tarifnormen – insbesondere die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) – in der Praxis nicht ausreichen, um eine hohe Tarifabdeckung zu sichern. So machte Walser darauf aufmerksam, dass die Tarifbindung in Deutschland seit Jahren rückläufig ist. Tariftreuegesetze könnten zwar einen Beitrag dazu leisten, die Wirkung von Tarifverträgen zu stärken, seien aber letztlich vor allem eine Reaktion auf die begrenzte Reichweite der bestehenden tarifrechtlichen Instrumente. Um der rückläufigen Tarifbindung unmittelbar im Tarifrecht entgegenzuwirken, sprach sich Walser daher für eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen aus.

Daran knüpfte Prof. Dr. Rüdiger Krause (Universität Göttingen) an, der die saarländische Landesregierung bei der Erarbeitung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes wissenschaftlich beraten hatte. Er erläuterte die Wirkungsmechanismen der Tariftreuegesetze auf Bundes- und Landesebene und zeigte die Unterschiede zwischen den Gesetzen auf. Im Ergebnis hielt er die Regelungen ebenfalls für erforderlich, um die Wirkung tarifvertraglicher Normen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu stärken.

Aus gewerkschaftlicher Perspektive nahm anschließend Marc Ferder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)  Stellung. Er stellte zunächst die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Tarifverträgen in den Vordergrund und hob dabei insbesondere deren Verteilungs-, Ordnungs- und Befriedungsfunktion hervor. Ausgehend davon erachtete er die gesetzlichen Tariftreueregelungen für dringend geboten, wies zugleich aber auf deren Grenzen hin. Sie stärkten nicht unmittelbar die Tarifbindung, sondern verschafften den bestehenden Tarifnormen lediglich eine breitere Wirkung. Aus seiner Sicht sind deshalb weitere Maßnahmen notwendig, um die Tarifbindung insgesamt zu erhöhen. Auch Ferder verwies dabei unter anderem auf eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung.

Jana Rößler vom Saarbrücker ISO-Institut, die kurzfristig für eine verhinderte   Referentin eingesprungen war, präsentierte im Anschluss die Ergebnisse der Evaluation des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes. Insgesamt zeigte die Evaluation weder gravierende Umsetzungsprobleme noch signifikante Negativeffekte. Allerdings ließen sich auch noch kaum Wirkungen auf die Tarifbindung erkennen. Rößler hob in diesem Zusammenhang jedoch hervor, dass dies vor dem Hintergrund des verhältnismäßig kurzen Evaluationszeitraums und der noch begrenzten Reichweite des Gesetzes zu erwarten war. Für eine abschließende Bewertung sei es noch zu früh. 

In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, der Prüfbehörde und der IG BAU über praktische Erfahrungen, Herausforderungen und mögliche Verbesserungen. Dabei wurde deutlich, dass auch die anwesenden Unternehmensvertreter das Ziel des Gesetzes – die Zahlung von Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen – grundsätzlich unterstützen. Gleichzeitig wurden erhebliche bürokratische Belastungen bei der Umsetzung beklagt, denen aber unter Umständen durch Zertifizierungsmöglichkeiten für tarifgebundene Unternehmen begegnet werden könnte.  Dies reduziere nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern biete zugleich einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen, sich an Tarifverträge zu binden. Einigkeit bestand zudem darin, dass eine möglichst flächendeckende und wirksame Kontrolle nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit von Tariftreueregelungen ist, sondern auch einen fairen Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Unternehmen gewährleistet.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die sogenannten Tariftreueregelungen im Pflegebereich, die Prof. Dr. Judith Brockmann (Universität Kassel)  in den Blick nahm. Bei näherer Betrachtung, so Brockmann, handele es sich allerdings nicht um eine echte Tariftreueregelung. Pflegeeinrichtungen seien nicht verpflichtet, einen Tarifvertrag anzuwenden, sondern könnten alternativ auch ein regional übliches Entgelt zahlen. Brockmann bewertete die Regelung daher kritisch. Sie stärke weder die Tarifbindung noch verbessere sie die Arbeitsbedingungen insgesamt. Entgelterhöhungen entfalteten als „Schmerzensgeld“ nur eine begrenzte Wirkung. Die tatsächlich beklagten belastenden Arbeitsbedingungen würden durch die gesetzliche Regelung nicht verbessert. Kritisch äußerte sie sich zudem zur geplanten Aussetzung der entsprechenden Regelungen, die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgesehen ist.

Eine differenzierte Perspektive auf die Regelungen in der Pflege brachte Dr. Jürgen Stenger von der Saarländischen Pflegegesellschaft ein. Auch er bewertete die bestehenden Regelungen kritisch, zeigte zugleich aber auf, dass sie das Ziel einer deutlichen Erhöhung der Löhne in der Pflege erreicht hätten. Von den „schlecht bezahlten Pflegekräften“ könne daher in dieser Form nicht mehr gesprochen werden. Gleichzeitig verwies Stenger auf die Folgen der gestiegenen Löhne. Da die Leistungen der Pflegekassen gedeckelt sind, haben die gestiegenen Personalkosten für die Pflegebedürftigen zu deutlichen Kostensteigerungen geführt. Im ambulanten Bereich habe dies wiederum Auswirkungen auf die Nachfrage nach Pflegeleistungen. Nach Angaben Stengers bestehen deshalb bei ambulanten Pflegediensten inzwischen erstmals seit 1995 Überkapazitäten.

In der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass Tariftreueregelungen einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie leisten können. Sie folgen – wie die Geschäftsführerin der Arbeitskammer, Beatrice Zeiger, schon in ihrem Grußwort deutlich machte – der einfachen Idee, dass öffentliche Aufträge auch öffentliche Verantwortung mit sich bringen. Die Tarifbindung ersetzen sie jedoch nicht. Sie treten vielmehr neben die klassischen tarifrechtlichen Instrumente und die mitgliedschaftliche Tarifbindung und sind insofern eher als zweit- oder drittbeste Alternative zu betrachten. Zudem bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf das Europarecht. Darauf wies Prof. Dr. Achim Seifert zum Abschluss der Tagung noch einmal ausdrücklich hin. 

 

Gleichzeitig zeigt die aktuelle politische Entwicklung, dass der Gesetzgeber Tariftreueregelungen eine zentrale Bedeutung beimisst. Prof. Dr. Thomas Klein hatte bereits zu Beginn der Tagung darauf hingewiesen, dass der Bund das Bundestariftreuegesetz in den nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifabdeckung aufgenommen hat, der im Rahmen der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erstellen war. Gerade deshalb erscheint es sinnvoll, die Entwicklung weiter wissenschaftlich zu begleiten und die Diskussion in einigen Jahren möglicherweise in einem ähnlichen Rahmen erneut aufzugreifen. 

Für die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bot die Tagung einen wertvollen Blick über den eigenen fachlichen Tellerrand und zugleich zahlreiche Anknüpfungspunkte für die weitere Diskussion über die Zukunft der Tarifbindung und die Rolle öffentlicher Aufträge bei der Sicherung tariflicher Arbeitsbedingungen.

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