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Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

2026-11-10, 2026-10-01 - 2026-10-01 | R 10.01.07 (großer Hörsaal, CAS)

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? 

Jede*r kann unabhängig vom Alter aufgrund Krankheit oder Unfall in die Situation geraten, dass sie*er nicht mehr selbst wichtige Entscheidungen treffen kann und andere für sie*ihn entscheiden müssen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen, damit dies in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechenden Entscheidungen sollten in gesunden Tagen getroffen werden und wohl durchdacht sein.

Die medizinischen Entwicklungen der letzte43n Jahrzehnte haben viele neue Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie eröffnet. Damit sind die Erwartungen der betroffenen Patient*innen und ihrer Angehörigen sowie der Gesellschaft insgesamt erheblich gestiegen. Die positiven Entwicklungen der modernen Medizin wecken bei vielen Menschen aber gleichzeitig auch die Angst vor einer „Übertherapie“. Insbesondere im Hinblick auf das Lebensende wächst die Angst vor einer Sterbens- bzw. Leidensverlängerung. Jede Behandlung wie Nichtbehandlung muss auf dem „ausdrücklichen“ oder „mutmaßlichen“ Willen der*des Patient*in beruhen. Mit der Patientenverfügung kann jeder Mensch selbst bestimmen, welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen noch durchgeführt werden dürfen und vor allem welche Behandlungen, z. B. in Form lebensverlängernder Maßnahmen, abgelehnt werden.

Themenschwerpunkte:

  • Möglichkeiten und Grenzen des Ehegattenvertretungsrechtes   
  • Voraussetzungen für eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 
  • Praktische Hinweise sowohl zur Abfassung als auch Anregungen für eine möglichst optimale Umsetzung des Patient*innenwillens durch Bevollmächtigte bzw. gesetzliche Betreuer*innen

Referent: 

Robert Klein (Richter am Amtsgericht)

Anmeldung: familienoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

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