Was hat die Rentenversicherung mit der Ehescheidung zu tun? Wozu brauche ich meine Schulzeugnisse?
Der Vortrag "Frau und Rente" des Frauenbüros des Regionalverbands Saarbrücken und der Deutschen Rentenversicherung Saarland befasst sich mit den Voraussetzungen und den Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung. Erst werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten wie z. B. Minijobs, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten erklärt. Im zweiten Teil der Veranstaltung geht Referentin Judith Gräßer auf die Rentenansprüche ein. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten? Was bedeutet „Erziehungsrente“? Welche Ansprüche habe ich, falls mein Ehepartner versterben sollte?
Der Vortrag ist Teil des Frauenprogramms des Regionalverbands und findet am 13.01. um 16 Uhr im Kleinen Saal des Saarbrücker Schlosses statt. Die Veranstaltung ist kostenlos, um Anmeldung über frauenbuero@rvsbr.de wird gebeten.
