An der htw saar gibt es viele Möglichkeiten, als Studentin oder Student eigene Ideen einzubringen und umzusetzen:
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die geschäftsführende Vertretung der Studierenden der htw saar. Er vertritt studentische Interessen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Professorinnen und Professoren, Institutionen, Gremien und der Hochschulleitung. Probleme, die nicht mit Hilfe der Fachschaft zu lösen sind, werden an den AStA weitergegeben. Nach außen vertritt der AStA die Studierenden gegenüber den Medien, dem zuständigen Ministerium, der Landesregierung, etc.
Die AStA-Mitglieder werden vom Studierendenparlament in geheimer Wahl gewählt. An der htw saar werden im Gegensatz zu anderen Hochschulen direkt Personen gewählt und keine Parteilisten. Entsprechend gering ist der parteipolitische Einfluss auf den AStA. Die AStA-Mitglieder sind gleichberechtigt und legen ihre Aufgaben in einem Geschäftsverteilungsplan fest.
AStA-Webseite
Das Studierendenparlament ist das oberste Beschlussorgan der Studierendenvertretung. Das Studierendenparlament wird aus jeweils sechs Studierenden je Fakultät gebildet. Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich.
Die Aufgaben des Studierendenparlamentes umfassen:
Die Studierendenschaft (alle an der htw saar eingeschriebenen Studierenden) gliedert sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften. Aufgabe der Fachschaften ist es, die gemeinsamen fachlichen Belange der Studierenden eines Studienbereichs, eines oder mehrerer verwandter Studiengänge zu vertreten.
Die Satzung der Studierendenschaft trifft Regelungen über die Fachschaftsorgane, insbesondere den Fachschaftsrat, sowie Rahmenregelungen für die Fachschaft. In den Rahmenregelungen sind insbesondere die Grundzüge der Zusammensetzung, der Einberufung, der Aufgaben, der Beschlussfassung und der Amtszeit der Organe sowie der Mittelzuweisung an die Fachschaft und der Mittelbewirtschaftung durch die Fachschaft festzulegen.
Die Aufgaben der Fachschaftsvertreter umfassen:
Wirken Sie bei zentralen Entscheidungen mit.
Der Senat nimmt Aufsichtsfunktionen wahr, entscheidet in Fragen von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen, soweit durch Gesetz keine andere Zuweisung erfolgt ist, und ist zentrales Organ der Ordnungsgebung.
Der Senat der htw saar
Der Fakultätsrat ist für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung zuständig.
Er ist insbesondere zuständig für:
Der Fakultätsrat wird während der Vorlesungszeit eines jeden Semesters mindestens einmal von der/dem Dekanin/Dekan einberufen. Dem Fakultätsrat gehören an: die Dekanin/der Dekan als Vorsitzende/Vorsitzender (ohne Stimmrecht) die Prodekanin/der Prodekan (ohne Stimmrecht) mindestens sechs Professorinnen/Professoren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Der Fakultätsrat kann zu seiner Unterstützung beratende Ausschüsse einsetzen. Für die Entscheidung in Angelegenheiten, die mehrere Fakultäten berühren und miteinander abgestimmte Erfüllung erfordern, sollen die beteiligten Fakultätsräte gemeinsam beschließende Ausschüsse bilden.
Das Bonusheft sozial(und)kompetent würdigt dein soziales Engagement innerhalb der htw saar und bietet dir einen Ausgleich für deine freiwillige Arbeit.