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Praktika außerhalb des Praxissemesters

Es gibt verschiedene Praktika, welche vor oder während des Studiums zu erbringen sind oder freiwillig erbracht werden können. Hierzu zählen freiwillige Praktika während des Studiums, die z.B. in der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden können (siehe freiwillige Praktika), sowie Praktika im Ausland, die in selbstorganisierter Form freiwillig erbracht oder als "Auslandspraxissemester" (siehe Praxissemester) durchgeführt werden können

Freiwillige Praktika sind über den Verlauf des gesamten Studiums möglich und ermöglichen Einblicke in diverse Bereiche der Sozialen Arbeit und Pädagogik der Kindheit, die außerhalb eines Studiums in vielen Fällen nicht möglich wären.
Freiwillige Praktika dienen zur Orientierung und Weitung des Blickes in die Praxis Sozialer Arbeit und Pädagogik der Kindheit.
Für nicht prüfungsrechtlich vorgeschriebene freiwillige Praktika während des Studiums besteht kein Versicherungsschutz seitens der Hochschule.

Gleichzeitig gelten für diese Praktika die gesetzlichen Grundlagen des Mindestlohngesetzes, sofern das Praktikum über die Mindestdauer von 3 Monaten hinausgeht (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html; www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html).

Praktika im Ausland werden während des gesamten Studiums an der htw saar gefördert. Diese können in freiwilliger Form während der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums stattfinden und können dann z.B. auf die Zeiten des Vorpraktikums angerechnet werden oder finden ausschließlich aus Eigeninteresse auf freiwilliger Basis statt.

Bei der Organisation freiwilliger Auslandspraktika unterstützt Sie das Praxisreferat mit vorhandenen Kontakten, bei der Klärung von Fragen der Anerkennung als Vorpraktikum oder der Prüfung der Rahmenbedingungen.

Sollten Sie Interesse daran haben ihr Praxissemester im Ausland zu absolvieren, nutzen Sie bitte die Informationen zum Punkt "Auslandspraxissemester".

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