
Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit beachten Sie bitte die Regelungen gemäß § 20 RPO.
Wichtige Informationen zum Vorgehen, zu Fristen sowie zur Einreichung von Attesten finden Sie auch im entsprechenden Infoblatt „Was tun bei Prüfungsunfähigkeit?“ des Prüfungsamtes. Dieses sollte vor der Einreichung sorgfältig gelesen werden.
Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (Attest) und Vorgehensweise bei der Auflage von amtsärztlichen Attesten (Amtsarzt)
Falls Sie sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, reicht eine Liegebescheinigung vom Krankenhaus aus!
http://htwsaar.de/service/studieren-mit-behinderung
http://htwsaar.de/service/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-kindern
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch (innerhalb der Sprechzeiten) an das Prüfungsamt (Tel: 0681-5867-118 oder per E-Mail an pruefungsamt@htwsaar.de)