(Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (Attest) und Vorgehensweise bei der Auflage von amtsärztlichen Attesten (Amtsarzt))

Attest (§ 20 RPO)

  • Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest einzureichen (htw saar -Prüfungsamt- Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken)
  • Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
  • Es muss sich um ein Attest im Original handeln (Eine vorab Entschuldigung per Fax, telefonisch oder E-Mail wird nicht benötigt!)
  • Der Zeitraum der Erkrankung muss vermerkt sein (Falls das Enddatum noch nicht feststeht, muss ein vorläufiges Enddatum vermerkt sein)
  • Eine Diagnose wird nicht benötigt.
  • Das eingereichte Attest, ist nach einigen Tagen, im Online studierendenService (https://stdservice.htwsaar.de) unter → Menü → Prüfungen → Attest(e) zu ersehen.

Eine Entschuldigung für Prüfungsleistungen erfolgt erst, wenn die Prüfung für das jeweilige Semester verbucht wird.

Falls Sie das ärztliche Attest nicht per Post versenden, können Sie dieses in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt einwerfen. Vermerken Sie die Matrikelnummer auf dem Attest (Weitere Angaben werden nicht benötigt!).

Wenn Nachfragen bestehen sollten, wendet sich das Prüfungsamt per Post/E-Mail an Sie.

Amtsarzt (§ 20 (3) RPO)

  • Der Prüfungsausschuss kann in Zweifelsfällen oder im Wiederholungsfall die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen. Die Studierende/der Studierende wird davon schriftlich, vom Prüfungsamt, in Kenntnis gesetzt.
  • Die Übersicht über die Amtsärzte/Gesundheitsämter im Saarland finden Sie unter folgendem Link: http://www.saarland.de/4080.htm

Üblicherweise muss ein ärztliches Attest mit der Diagnose, den Symptomen und der bereits eingeleiteten Therapie vorgelegt werden. Das Vorstellen beim Amtsarzt muss spätestens am darauffolgenden Werktag erfolgen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gesundheitsamt.

Falls Sie sich zu einer Behandlung im Krankenhaus befinden, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Krankenhaus aus!

  •  Von der Auflage kann abgesehen werden, wenn z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Familienpflichten vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung:

http://htwsaar.de/service/studieren-mit-behinderung

Studieren mit Familie:

http://htwsaar.de/service/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-kindern

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (tel 0681 5867 118 oder per E-Mail an

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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