
Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (Attest) und Vorgehensweise bei der Auflage von amtsärztlichen Attesten (Amtsarzt)
Üblicherweise muss ein ärztliches Attest mit der Diagnose, den Symptomen und der bereits eingeleiteten Therapie vorgelegt werden. Das Vorstellen beim Amtsarzt muss spätestens am darauffolgenden Werktag erfolgen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gesundheitsamt.
Falls Sie sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, reicht eine Liegebescheinigung vom Krankenhaus aus!
http://htwsaar.de/service/studieren-mit-behinderung
http://htwsaar.de/service/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-kindern
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch (innerhalb der Sprechzeiten) an das Prüfungsamt (Tel 0681 5867 118 oder per E-Mail an pruefungsamt@htwsaar.de )