Um an der htw saar studieren zu können, benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder einen von der zuständigen Schulbehörde (z. B. Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes) als gleichwertig anerkannten Abschluss.
Sofern Sie sich für einen Master-Studiengang bewerben möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben bzw. in Kürze abschließen werden.
Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist, reichen Sie bitte einen aussagekräftigen Leistungsnachweis ein. In jedem Falle muss das Studium spätestens zur Immatrikulation (Mitte bis Ende Oktober für das Wintersemester bzw. Mitte bis Ende April für das Sommersemester) nachgewiesen werden.
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Zugang zu den Studiengängen der htw saar, ohne die allgemeine oder Fachhochschulreife absolviert zu haben.
Welche Möglichkeiten hierzu bestehen, können Sie hier nachlesen.
Die Zulassung zu den Bachelor-Studiengängen Internationale Betriebswirtschaft/ International Business und Internationales Tourismus-Management sowie zu den Master-Studiengängen International Management, Marketing Science, Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen und Supply Chain Management setzt - zusätzlich zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen - den Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch voraus, die bei der Bewerbung nachzuweisen sind.
Weitere Informationenzur Spracheignung,auch für die Studiengänge anderer Fakultäten, finden Sie in den Bewerbungsunterlagen auf den ÜbersichtsseitenderBachelor- undMaster-Studiengänge.
Für die Zulassung zum Studiengang Management und Expertise im Pflege‐ und Gesundheitswesen sind eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege‐ oder Gesundheitsfachberuf nachzuweisen.
Für bestimmte Studiengänge muss ein bis zu dreimonatiges studiengangbezogenes Praktikum abgeleistet werden. Weitere Informationen zu Art und Inhalt eines benötigten Praktikums erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät.
Auf dieses Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung bzw. -ausübung sowie einschlägige Tätigkeiten bei der Bundeswehr und im Zivil- oder Entwicklungsdienst ganz oder teilweise angerechnet werden.
Betriebe oder Verwaltungen, die Praktikanten betreuen, müssen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz berechtigt sein (Eintragung als Ausbildungsbetrieb bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer). Die der htw saar vorzulegenden Praktikumsnachweise (Praktikantenzeugnisse) müssen mindestens enthalten:
Vorpraktikumsstellen können durch die htw saar nicht vermittelt werden.
Praktikumsordnung der htw saar
Praktikantenvertrag
Praktikantenzeugnis