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Ausgleich Abiturdurchschnittsnote

Der Länderausgleichssubtrahend dient zur Gewährleistung der annähernden Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten im Verhältnis der Länder zueinander.

Der Länderausgleichssubtrahend wird auf Basis der vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen veröffentlichten drei aktuellsten Auswertungen der Abiturnoten im Ländervergleich ermittelt.

Die Verfahrensnote im Studienplatzvergabeverfahren kann dementsprechend von der Abiturnote abweichen.

Die zum Ausgleich der Abiturdurchschnittsnote festgelegten Länderausgleichssubtrahenden finden Sie hier.

Hauptverfahren

Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für die Bachelorstudiengänge mit Start im Wintersemester werden i.d.R. Ende Juli/ Anfang August versendet. Die Zulassungsbescheide im Hauptverfahren enthalten in aller Regel eine Frist von 3 Wochen innerhalb derer die Immatrikulation erfolgen muss.

Nachrückverfahren

Ende August/Anfang September werden die im Hauptverfahren nicht besetzten Studienplätze neu vergeben. Im Hauptverfahren abgelehnte Bewerber/innen nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Auch hier müssen die zugelassenen Bewerber/innen sich innerhalb einer Frist von ca. 3 Wochen immatrikulieren.

Zweites Nachrückverfahren

Sofern ca. Ende September immer noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden die im ersten Nachrückverfahren nicht besetzten Studienplätze in einem weiteren Nachrückverfahren vergeben.

Zweitbewerbungen

Falls nach Durchführung des zweiten Nachrückverfahrens noch freie Studienplätze vorhanden sind, werden diese an solche Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die eine Zweitbewerbung bis 15. Juli (Ende der Bewerbungsfrist) für den jeweiligen Studiengang abgegeben haben und deren Erstbewerbung endgültig abgelehnt wurde.

Losverfahren

Sofern alle Erst-, Zweitbewerbungen abgearbeitet sind und anschließend immer noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können erneut Bewerbungen im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren abgegeben werden.

Falls die Zahl der dann eingereichten Bewerbungen größer ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss unter den eingereichten Bewerbungen gelost werden.

Sonderanträge

Weitere Sonderanträge zur Berücksichtigung im Studienplatzvergabeverfahren finden Sie hier.

Rechtliches

Die Verordnung über die Studienplatzvergabe (StudienplatzvergabeVO) finden Sie hier.

Die Ordnung über die Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen an der htw saar finden Sie hier.

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