Die Übernahme von Familienpflichten kann sich nachteilig auf das Studium auswirken. Dann kann es nötig sein, die durch die individuelle Lebenssituation entstandenen Nachteile durch sogenannte Nachteilsausgleiche zu beantragen, um chancengerechte Zugangs- und Studienbedingungen für Studierende mit Familienverantwortung zu realisieren.
In der Rahmenprüfungsordnung (RPO) der htw saar regelt § 23 Nachteilsausgleiche für Studierende mit Familienpflichten wie folgt:
§ 23 Nachteilsausgleich
[...]
(4) Macht die Studierende geltend, dass sie wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz nicht dazu in der Lage ist, Prüfungsleistungen in der vorgesehenen Art und Weise abzulegen, so kann durch den Prüfungsausschuss gestattet werden, dass die Prüfungsleistungen
innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit erbracht, die Durchführung der Prüfung angepasst, Prüfungsleistungen als Online-Prüfung erbracht oder Einzelprüfungstermine vereinbart werden. Als Nachweis kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
(5) Diese und weitere Nachteilsausgleiche können für Studierende mit Kindern oder zur Wahrung von Familienpflichten in vergleichbaren Fällen getroffen werden.
Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, damit er rechtzeitig bearbeitet und im Zweifelsfall eine Lösung gefunden werden kann.