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Der Senat nimmt Aufsichtsfunktionen wahr, entscheidet in Fragen von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen, soweit durch Gesetz keine andere Zuweisung erfolgt ist, und ist zentrales Organ der Ordnungsgebung. 

Er ist insbesondere zuständig für:

1.die Beschlussfassung über die Grundordnung und den Erlass von Ordnungen der sowie die Zustimmung zu den Ordnungen der Fakultäten,
2.die Entscheidung über Forschungsschwerpunkte und über Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Hochschule,
3.die Zustimmung zum Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule,
4.die Verleihung akademischer Ehrungen durch die Hochschule,
5.die Beratung des Rechenschaftsberichts des Präsidiums,
6.Wahl und Abwahl der Präsidentin/des Präsidenten und der nebenamtlichen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
7.die Mitwirkung bei der Bestellung der Mitglieder des Hochschulrats,
8.die Zustimmung zum Wahlvorschlag einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung und die Zustimmung zur Abwahl,
9.die Stellungnahme zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten, Studiengängen, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, Kompetenzzentren und anderen Organisationseinheiten,
10.die Mitwirkung bei Berufungsvorschlägen,
11.die Stellungnahme zum Entwurf der Ziel- und Leistungsvereinbarung,
12.die Stellungnahme zu den Wirtschaftsplänen,
13.die Stellungnahme zu den Gebührenordnungen,
14.die Stellungnahme zu den Grundsätzen für die Ausstattung und für den wirtschaftlichen und aufgabengerechten Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre nach aufgaben- und leistungsorientierten Kriterien und unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse,
15.die Stellungnahme zur Widmung und Freigabe von Hochschullehrerstellen,
16.die Stellungnahme zu der Festlegung von Zulassungszahlen
17.die Kenntnisnahme des Jahresabschlusses und die Stellungnahme  zum Vorschlag der Verwendung des Jahresergebnisses.

Der Senat kann zu seiner Unterstützung beratende oder beschließende Ausschüsse einsetzen.

Die aktuellen Mitglieder des Senats sind:

  • die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende/Vorsitzender mit beratender Stimme
  • gewählte Vertreterinnen und Vertreter (gem. § 16 Abs. 1 SHSG)
  • die/der Vorsitzende des Hochschulrats, die/der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und die Gleichstellungsbeauftragte (gem. § 6 Abs. 4 SHSG) mit beratender Stimme

Link: 

Die Senatsmitglieder der htw saar

Tagesordnungen und Protokollauszüge finden Sie im Intranet der htw saar.

Link: https://www.htwsaar.de/intranet/gremien-organe-und-vertretungen/Senat

Termine

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Vorsitzender

Profilbild von Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard

Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard

Präsident der htw saar

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Telefon: +49 (0)681 58 67 - 100
  • E-Mail: praesidentnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Geschäftsstelle Gremien und Organe

Profilbild von Sabine Wente

Sabine Wente

Referentin für Gremienbetreuung

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Raum: 11.09.11
  • Telefon: + 49 (0) 681 5867 116
  • E-Mail: gremien-praesidiumnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
  • Skype:sabine.wente@htwsaar.de

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