
An unserer Hochschule finden in regelmäßigen Abständen Gremienwahlen statt. Bei diesen Wahlen wählen Studierende und Beschäftigte ihre Vertreter*innen, welche die Sicht und Anliegen derer mit einbringen und an wichtigen Entscheidungen über Studium, Lehre und Hochschulpolitik mitwirken.
Die Amtszeit der Gewählten beträgt 3 Jahre. Da Studierende aus den verschiedensten Gründen häufiger wechseln als Beschäftigte, wird nach 3 Semestern der Gremienwahlen (zuletzt 2024) eine Teilwahl für Studierende durchgeführt.
Daher werden am 02.02.2026 diese Teilwahlen stattfinden. Dabei werden die studentischen Vertreter*innen im Senat, in den Fakultätsräten und im Beirat für Frauenfragen gewählt.
In diesem Jahr wird die Wahl aufgrund organisatorischer Rahmenbedingungen als Urnenwahl durchgeführt.
Folglich werden am Wahltag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr an folgenden Standorten Wahllokale eingerichtet, in denen ihr eure Stimme abgeben könnt.
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Solltest du am Wahltag verhindert sein oder an deinem Standort keine Lehrveranstaltungen haben, kannst du ganz unkompliziert die Briefwahl beantragen. Das entsprechende Formular ist schnell ausgefüllt - die Wahlunterlagen werden dir anschließend bequem nach Hause geschickt.
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[…] Wählen und gewählt werden kann in einer Teilwahl nur, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten dieser Teilwahl eingetragen ist. […] (Auszug aus dem Wahlausschreiben)
Aus diesem Grund bitten wir euch, euren Eintrag in dem ab dem 05.12.2025 ausgelegten Wählerverzeichnis zu prüfen.
Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten werden
in der Abteilung A5 – Recht, Personal, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz,
in den Geschäftszimmern der Dekanate, des DFHIs, des CECs,
in den Geschäftsräumen der Studierendenschaft (Büro ASTA Frau Schendel),
in der Poststelle am Campus Alt-Saarbrücken und am Campus Rotenbühl
während der allgemeinen Dienst- und Geschäftsstunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Mögliche Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis zum 19.12.2025 10:00 Uhr an die Wahlleiterin schriftlich zu richten. Der Einspruch bedarf der Textform und ist zu begründen.
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Wahlvorschläge können bis zum 19.01.2026 (12:00 Uhr) bei der Wahlleiterin, eingereicht werden. Um die Funktionsfähigkeit des Senats, der Fakultätsrate und des Beirats für Frauenfragen bei Ausscheiden von Mitgliedern zu gewährleisten, wird empfohlen, in den Wahlvorschlägen eine ausreichende Anzahl von Personen für die jeweilige Teilwahl vorzuschlagen.
Wahlvorschlag Beirat für Frauenfragen >
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