
An unserer Hochschule finden in regelmäßigen Abständen Gremienwahlen statt. Bei diesen Wahlen wählen Studierende und Beschäftigte ihre Vertreter*innen, welche die Sicht und Anliegen derer mit einbringen und an wichtigen Entscheidungen über Studium, Lehre und Hochschulpolitik mitwirken.
Die Amtszeit der Gewählten beträgt 3 Jahre. Da Studierende aus den verschiedensten Gründen häufiger wechseln als Beschäftigte, wird nach 3 Semestern der Gremienwahlen (zuletzt 2024) eine Teilwahl für Studierende durchgeführt.
Die letzten Teilwahlen fanden am 02.02.2026 statt.
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Nähere Informationen
Bekanntmachung Wahlergebnisse – Gremienwahlen 2024
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.07.2024 das Wahlergebnis festgestellt und in einer Niederschrift zusammengefasst.
Alle Gewählten haben persönlich eine Wahlniederschrift erhalten und Ihre Wahl angenommen.
Den Gewählten (auch den Ersatzmitgliedern, die die Vertretung in der Reihenfolge der Stimmenzahl wahrnehmen) gratulieren wir recht herzlich und wünschen gutes Gelingen.
>> Bekanntmachung der Wahlergebnisse Gremienwahlen 2024 vom 17./18.7.2024
Änderung: Ersatzmitglieder der Wählergruppe der administrativ-technischen Mitarbeiter*innen im Senat
>> Aktualisierte Auflistung Stand November 2024
Chance nutzen. Mitbestimmen!
An der htw saar werden am 17. Juli 2024 die Gremienwahlen (Gruppen-Urwahlen) stattfinden. Dabei werden der Senat, die Fakultätsräte, der Beirat für Frauenfragen und die Verwaltungsgleichstellungsbeauftrage gewählt. Da sich das Verfahren in den letzten Gruppen-Urwahlen und Teil- und Nachwahlen bewährt hat, wird auch diese Wahl vorrangig online stattfinden. Hierzu ist es zwingend erforderlich eine funktionierende htw saar-Benutzerkennung zu haben und die Zugangsdaten zu kennen. Sollte es Probleme mit dem Zugang geben, wenden Sie sich diesbezüglich bitte frühzeitig an das HIZ unter support@hiz-saarland.de.
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Wählen und gewählt werden kann in einer Teilwahl nur, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten dieser Teilwahl eingetragen ist.
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Alle Wahlvorschläge wurden unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke bis zum 28.06.2024 bei der Wahlleiterin eingereicht.
Der Wahlausschuss hat über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden und -soweit diese den Erfordernissen nach § 9 der WahlO entsprochen haben- für zulässig erklärt:
Wahlvorschläge/Stimmzettel für den Senat
Wahlvorschläge/Stimmzettel für den Fakultätsrat Architektur und Bauingenieurwesen
Wahlvorschläge/Stimmzettel für den Fakultätsrat Ingenieurwissenschaften
Wahlvorschläge/Stimmzettel für den Fakultätsrat Sozialwissenschaften
Wahlvorschläge/Stimmzettel für den Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften
Wahlvorschläge/Stimmzettel für den Beirat für Frauenfragen
Wahlvorschlag/Stimmzettel für die Verwaltungsgleichstellungsbeauftragte
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Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten werden am 29. Mai 2024
während der allgemeinen Dienst- und Geschäftsstunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
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Mögliche Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis zum 12.06.2024 12:00 Uhr an die Wahlleiterin schriftlich zu richten. Über diese Einsprüche wird die Wahlleiterin am 13.06.2024 gemeinsam mit dem Wahlausschuss entscheiden und gibt den Abschluss der Verzeichnisse der Wahlberechtigten bis spätestens 19.06.2024 bekannt. Als maßgebliche Urschriften gelten die bei der Abteilung A5 – Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz ausliegenden Exemplare.
Wahlausschreiben der Gruppenurwahlen 2024
Einreichen von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis zum 28.06.2024 (12:00 Uhr) bei der Wahlleiterin, Frau Nicole Reiners-Gerard, eingereicht werden. Um die Funktionsfähigkeit des Senats, der Fakultätsrate und des Beirats für Frauenfragen bei Ausscheiden von Mitgliedern zu gewährleisten, wird empfohlen, in den Wahlvorschlägen eine ausreichende Anzahl von Personen für die jeweilige Teilwahl vorzuschlagen.
Wahlvorschlag Beirat für Frauenfragen >
Wahlvorschlag Verwaltungsgleichstellungsbeauftragte >
Briefwahl
Bis zum 10.07.2024 (15:00 Uhr) kann bei persönlicher Verhinderung an den Wahltagen ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Eine Stimmabgabe durch Brief ist nur gültig, wenn der Wählerbrief spätestens 17.07.2024 (13:00 Uhr) bei der Wahlleiterin vorliegt.
Antrag Briefwahl (link)
Wahlordnung
Ordnung der Gruppenurwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen und zu den Fakultätsräten (Wahlordnung).