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  • W2-Professur für Recht in der Sozialen Arbeit: Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht (Kennziffer 26)

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) ist eine der forschungsstärksten anwendungsorientierten Hochschulen in Deutschland. Aktuell studieren über 6000 Studierende an der Hochschule in den Fakultäten für Architektur- und Bauingenieurwesen, Ingenieur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Die htw saar ist international ausgerichtet (erfolgreicher Abschluss des Reaudit Internationalisierung, Konsortialführer des DHIK); sie ist Mitglied der European University Association und verfügt über ein Netzwerk von über 50 internationalen Hochschulpartnerschaften. Zwölf internationale Studiengänge werden mit der Université de Lorraine im Rahmen des Deutsch-Französischen Hochschulinstituts (DFHI) angeboten. 

In der Fakultät für Sozialwissenschaften ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: 

W2-Professur für Recht in der Sozialen Arbeit: Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht (Kennziffer 26) 

Die zu berufende Persönlichkeit soll die Professur in praxisrelevanten rechtlichen Grundlagen Sozialer Arbeit in Lehre und Forschung, hauptsächlich im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, aber auch in fachübergreifenden Lehrangeboten vertreten. 

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den für die Soziale Arbeit einschlägigen Gebieten des allgemeinen Zivil-, Arbeits- und Sozialrechts samt der mit dem Sozialrecht in Zusammenhang stehenden Teile des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Erwartet werden die Bereitschaft und die Fähigkeit, Bezüge zwischen den Arbeits- und Forschungsschwerpunkten der Fakultät für Sozialwissenschaften herzustellen und in allen Studiengängen zu lehren. Ferner wird Mitarbeit bei der internationalen Ausrichtung der Fakultät, Kooperation mit der Berufspraxis und Forschungsinstituten sowie Engagement bei Projekten der Forschung und Entwicklung, auch im internationalen Kontext der Großregion, vorausgesetzt. 

Zahlreiche Lehrveranstaltungen werden aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung in einer Fremd­sprache angeboten. Insofern werden vortragssichere Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch voraus­gesetzt. Zusätzliche Sprachkenntnisse in Französisch und/oder einer weiteren Weltsprache sind ebenso von Vorteil wie der Nachweis internationaler Kontakte und Erfahrungen. Neben inter­diszi­pli­nären Kooperationen, der Anwendung innovativer hochschuldidaktischer Lehr- und Lern­formen ist das Engagement in der angewandten einschlägigen Forschung erwünscht. 

Die htw saar vertritt ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hoch­schul­ort erwartet wird.

Es gelten neben den allgemeinen dienst- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Einstellungs- und Berufungsvoraussetzungen des Saarländischen Hochschulgesetzes – SHSG:

  • ein einschlägig abgeschlossenes Hochschulstudium, idealerweise im Bereich der Rechtswissenschaften
  • pädagogische Eignung, in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung und durch die Teil­nahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik,
  • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das dem zu vertretenden Fach entspricht.

Die Berufung kann bei Vorliegen der entsprechenden dienstrechtlichen Voraussetzungen in das Be­amten­verhältnis auf Lebenszeit erfolgen.

Neben Lehre und angewandter Forschung zählen auch eine Beteiligung an den Aufgaben der Studien­reform und Studienberatung sowie eine Mitwirkung an der Selbstverwaltung zu den Dienst­aufgaben.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des be­stehen­den Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule an der Bewerbung von Frauen be­sonders interessiert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht.

Bewerbungen mit Lebenslauf, wissenschaftlichem Werdegang, Darstellung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverhältnissen inner- und außerhalb des hochschulischen Bereichs, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, einem kurzen Konzept über mögliche Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Transfer, eine Übersicht der hochschulischen Lehre sowie dem Kurzprofil für Bewerberinnen und Bewerber auf unserer Homepage unter https://www.htwsaar.de/stellenausschreibungen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 04.09.2022 ausschließlich in elektronischer Form an berufungsverfahrennoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de.

Bitte erstellen Sie eine Datei im PDF-Format, die eine Größe von 8 MB nicht überschreitet und Ihre ge­samten Bewerbungsunterlagen enthält. Senden Sie uns keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Informationen gem. Art. 13 DS-GVO für Bewerbungen auf Stellenausschreibungen finden Sie unter www.htwsaar.de/datenschutz.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.htwsaar.de.

Für weitere Informationen steht Ihnen als Ansprechpartner die Vorsitzende der Berufungskommission, Prof. Dr. Iris Ruppin, per E-Mail unter iris.ruppin@htwsaar.de oder telefonisch unter 0681/5867- 462 zur Verfügung.

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