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  • Anmeldung des Wohnsitzes und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

HTW_Gross

Sobald Sie eine Unterkunft in Saarbrücken gefunden haben, müssen Sie sich bei Ihrem für Sie zuständigen Bürgeramt melden. Dort bekommen Sie eine Meldebestätigung.

Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist (ausgenommen Island, Lichtenstein und Norwegen) und Sie mit einem Studierendenvisum eingereist sind, müssen Sie im Anschluss daran und spätestens einen Monat vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Anmeldung des Wohnsitzes

Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

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