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  • Welche Quarantäne-Bestimmungen gelten bei der ersten Einreise nach Deutschland?

Zunächst gilt zu beachten, dass jeder der nach Deutschland einreist, die Anreise bei der Digitalen Einreiseanmeldung mitteilen muss: www.einreiseanmeldung.de

Dies gilt auch für internationale Studierende.
Zusätzlich müssen Sie nach Ihrer Anreise eine Email an das Ordnungsamt in Saarbrücken schicken: ordnungsamt@saarbruecken.de

Generell gilt, dass jeder der aus einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet einreist verpflichtet ist, eine 10-tägige Absonderung (Quarantäne) durchzuführen. Dies kann aber im Einzelfall abgeändert werden:

1) Personen die aus einemHochrisikogebiet einreisen, müssen eine 10-tägige Quarantäne beachten. Allerdings gibt es die Möglichkeit, frühestens am 5. Tag einen Test durchzuführen um die Quarantäne vorzeitig zu beenden, Dies kann ein PCR Test oder ein Antigen-Schnelltest sein.
Wenn eine Person bereits vollständig geimpft ist oder genesen ist, kann der Nachweis hierüber bei der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt werden und es muss dann keine Quarantäne eingehalten werden.

2)  Personen die aus einem Virusvariantengebiet  einreisen:
Für Personen, die sich in sogenannten Virusvarianten-Gebieten mit einer besonders hohen Verbreitung von Mutationen des Virus aufhalten, sind die Beförderung nach Deutschland sowie eine Einreise gemäß CoronaEinreiseV aktuell grundsätzlich erschwert. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte. Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Fällen möglich.
Die Ausnahme gilt weiterhin für Personen mit deutschem Wohnsitz, aber aktuell auch für einreisende Wissenschaftler mit Aufnahmevereinbarung sowie für Studierende und Doktoranden mit einer Zulassung zum Studium oder für studienvorbereitende Maßnahmen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Risikoeinstufung ihres Heimatlandes!

Falls Sie aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, sind Sie verpflichtet eine 14-tägige Quarantäne zu beachten. Diese Quarantäne kann nicht vorzeitig durch einen Test beendet werden. In diesem Fall gilt die Quarantäne-Pflicht auch für Personen die bereits geimpft oder genesen sind!

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