
Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Land stammen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besitzen Sie in der Regel eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, die auch in Deutschland gültig ist. Sie müssen keine deutsche Krankenversicherung für Studierende abschließen.
In beiden Fällen müssen Sie sich mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung setzen und nach einem "Datensatz für die Einschreibung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar)" fragen. Dies bedeutet, dass Ihr Krankenversicherungsstatus elektronisch an unsere Hochschule Universität übermittelt wird. Um dies zu tun, senden Sie bitte die folgenden Informationen per E-Mail:
Die gesetzliche Krankenkasse wird nun eine elektronische Meldung an die htw saar übermitteln, dass Sie die Versicherungspflicht erfüllen.