Basis unserer allgemeinen Vorschriften ist das Saarländische Hochschulgesetz (SHSG)
Die allgemeinen Vorschriften zu den Prüfungen aller Bachelor- und Master-Studiengänge der htw saar werden in der Rahmenprüfungsordnung (RPO) der htw saar geregelt.
Für duale Studiengänge der htw saar in Kooperation mit der ASW gGmbH gilt die Prüfungsordnung für duale Studiengänge. Für Studierende die ihr Studium vor dem 01.09.2024 begonnen haben gilt die ASPO für duale Studiengänge.
Die Organisation und die Abschlüsse der Zertifikats-Programme des Continuing Education Center Saar (CEC) regelt die Ordnung über die Durchführung von Zertifikats-Programmen.
Alle Ordnungen der htw saar finden Sie hier in unserer Rechtssammlung.
In den Studienordnungen der einzelnen Studiengänge legen die Fakultäten auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung die studiengangspezifischen Ziele und den Aufbau des Studiums fest. Hierzu gehören u.a. der Wahlpflichtbereich, eine eventuell in den Studiengang integrierte praktische Studienphase und die Studienpläne für jedes Semester.
In den Prüfungsordnungen für einzelne Studiengänge werden die fachspezifischen Anforderungen zur Ausfüllung der in der Rahmenprüfungsordnung enthaltenen Regelungsspielräume im Hinblick auf das Prüfungsverfahren festgelegt.
Die unter der Geltungsdauer der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengange an der htw saar (ASPO) erlassenen Anlagen zur ASPO enthalten die studiengangspezifische Regelungen zur Dauer und Gliederung des Studiums, Abschlussarbeit und Zeugnis, den Wahlpflichtmodulen, die eventuelle praktische Studienphase und die Studienpläne für jedes Semester festgelegt. Diese Ordnungen werden sukzessive in Studienordnungen überführt.
In den programmspezifischen Anlagen zur Ordnung für die Durchführung von Zertifikats-Programmen des Continuing Education Center Saar finden Sie nähere Angaben zum jeweiligen Programm, wie beispielsweise Informationen über die Zugangsvoraussetzungen, Ablauf und Prüfungen.
Ab dem Sommersemester 2025 bietet die htw saar in Kooperation mit der Universität des Saarlandes und mit der FITT gGmbH als Studienkolleg eine Feststellungsprüfung für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Schulbildung an. Mit dem Bestehen der abschließenden Feststellungsprüfung weist die Studienbewerberin/der Studienbewerber nach, dass sie/er die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule und einer Universität erfüllt.
Prüfungsordnung Prep-For-Study
Wie z. B
finden Sie ebenfalls in unserer Rechtsammlung