Damit beim kooperativen Studium alles gut geregelt ist, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Kooperationsvertrag
Fragen Sie nach, ob der Träger einen Kooperationsvertrag mit der htw saar hat.
Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Frau Grillo (giusy.grillo@htwsaar.de). - Arbeitszeiten
Achten Sie im Vertrag auf die vereinbarten Stunden bzw. die Regelungen zur Jahresarbeitszeit, die im Rahmen des kooperativen Modells vorgesehen sind. - Vergütung
Das kooperative Studium beinhaltet in der Regel ein monatliches Gehalt.
Hinweis Arbeitszeit:
Vorgesehen sind in der Regel 30 Stunden pro Monat während der Vorlesungszeit sowie 10 Wochen Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit pro Studienjahr.
Im Studiengang „Pädagogik der Kindheit“ gelten abweichend 60 Stunden pro Monat während der Vorlesungszeit sowie ebenfalls 10 Wochen Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit pro Studienjahr.
Die vorlesungsfreie Zeit kann für Urlaub genutzt werden, soweit dieser außerhalb des vorgesehenen Stundenkontingents liegt.
Wir empfehlen die Führung eines Jahresarbeitszeitkontos.