
Eine grundlegende Herausforderung für jede Promotion bzw. jedes künstlerische Projekt ist es, für das angestrebte Vorhaben eine Finanzierung zu finden. Hierfür bietet sich jetzt ein Förderantrag bei der hochschulübergreifenden Graduiertenförderung des Saarlandes (GraduSaar) an, die Stipendien zur Förderung entsprechender Projekte zur Verfügung stellt. Unterstützt werden dabei wissenschaftliche Vorhaben (d. h. Promotionen) und künstlerische Vorhaben an den folgenden saarländischen Hochschulen:
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt über eine zentrale Vergabekommission. Deren Mitglieder können Sie hier einsehen.
Im Rahmen der Neuauflage der Graduiertenförderung wird bei der Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben ein besonderer Fokus auf kooperativ von mehreren Hochschulen betreute Promovierende gelegt. Neben diesen können sich aber auch andere (angehende) Promovierende sowie Nachwuchskünstler*innen der beteiligten künstlerischen Hochschulen um ein Stipendium bewerben.
Zusätzlich zum eigentlichen Stipendienprogramm besteht für Geförderte außerdem die Möglichkeit, Sach- und Reisekosten als Sonderaufwendungen zu erhalten. Darüber hinaus bietet ihnen das gemeinsame Begleitprogramm „GraduSaar“ ein überfachliches und hochschulübergreifendes Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramm zur Förderung ihrer allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen an.
Für ein Stipendium bewerben
Bewerbungsschluss: 15. Mai des laufenden Jahres (mit regulärem Förderbeginn ab 1. Oktober)
Die rechtliche Grundlage der Graduiertenförderung bildet die neue Fassung der Ordnung der Landesgraduiertenförderung vom 16.03.2025 (in Kraft getreten am 14.06.2025)
Für Geförderte, die vor dem 14.06.2025 in die Förderung aufgenommen wurden, gilt die

Beratungsstelle für Promovierende und Promotionsinteressierte