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  • Promotionsstipendien (GraduSaar)

Eine grundlegende Herausforderung für jede Promotion bzw. jedes künstlerische Projekt ist es, für das angestrebte Vorhaben eine Finanzierung zu finden. Hierfür bietet sich jetzt ein Förderantrag bei der hochschulübergreifenden Graduiertenförderung des Saarlandes (GraduSaar) an, die Stipendien zur Förderung entsprechender Projekte zur Verfügung stellt. Unterstützt werden dabei wissenschaftliche Vorhaben (d. h. Promotionen) und künstlerische Vorhaben an den folgenden saarländischen Hochschulen:

  • Hochschule der Bildenden Künste (HBK)
  • Hochschule für Musik (HfM)
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar)
  • Universität des Saarlandes (UdS)

Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt über eine zentrale Vergabekommission. Deren Mitglieder können Sie hier einsehen.

Im Rahmen der Neuauflage der Graduiertenförderung wird bei der Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben ein besonderer Fokus auf kooperativ von mehreren Hochschulen betreute Promovierende gelegt. Neben diesen können sich aber auch andere (angehende) Promovierende sowie Nachwuchskünstler*innen der beteiligten künstlerischen Hochschulen um ein Stipendium bewerben.

Zusätzlich zum eigentlichen Stipendienprogramm besteht für Geförderte außerdem die Möglichkeit, Sach- und Reisekosten als Sonderaufwendungen zu erhalten. Darüber hinaus bietet ihnen das gemeinsame Begleitprogramm „GraduSaar“ ein überfachliches und hochschulübergreifendes Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramm zur Förderung ihrer allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen an.

Für ein Stipendium bewerben 
Bewerbungsschluss: 15. Mai des laufenden Jahres (mit regulärem Förderbeginn ab 1. Oktober)

FAQ

Die rechtliche Grundlage der Graduiertenförderung bildet die neue Fassung der Ordnung der Landesgraduiertenförderung vom 16.03.2025 (in Kraft getreten am 14.06.2025)

Für Geförderte, die vor dem 14.06.2025 in die Förderung aufgenommen wurden, gilt die 

  • Ordnung zur Graduiertenförderung 2020 zusammen mit der
  • Ersten Änderungsordnung 2023 und der
  • Zweiten Änderungsordnung 2023

 

Promotionsstipendium
Personen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht und deren Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.

Stipendium für künstlerische Vorhaben
Personen, die ein Studium an der HfM oder HBK abgeschlossen haben und überdurchschnittliche Qualifikation nachweisen, deren Vorhaben von der jeweiligen Hochschule anerkannt ist und einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt. Außerdem können Personen zur Weiterentwicklung außergewöhnlicher künstlerischer Fähigkeiten und Begabungen gefördert werden.

  • Das jeweilige Vorhaben muss an einer der saarländischen Hochschulen durchgeführt werden.
  • Es darf keine sonstige Förderung für denselben Zweck bestehen.

Grundstipendium
Ein Grundstipendium wird zur Förderung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben ab der Anfangsphase gewährt.

Abschlussstipendium
Ein Abschlussstipendium wird zur Förderung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben gewährt, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Sonstiges Stipendium
In begründeten Fällen kann die Gewährung einer Anschub- oder Zwischenfinanzierung erfolgen, um die Aufnahme eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens zu fördern oder eine Lücke in der Finanzierung eines laufenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens zu überbrücken.

Die Bewerbung erfolgt online (empfohlen) oder schriftlichbis zum 15. Mai des laufenden Jahres. Neben den Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Studium und Ihrem wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Vorhaben müssen Sie der Bewerbung folgende Anlagen beifügen:

  • Motivationsschreiben mit Begründung der Notwendigkeit für eine finanzielle Förderung,
  • ggf. Nachweis der Familienverhältnisse (falls unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind)
  • ggf. Nachweis der Einkommensverhältnisse (siehe Ordnung §8 und §9),
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises,
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien
  • eine Projektskizze (Arbeits- und Zeitplan) zum wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben (maximal 10 DIN-A4 Seiten),
  • die Betreuungszusage mindestens einer zur Betreuung berechtigten Person der jeweiligen Hochschule (Berechtigung für wissenschaftliche Vorhaben nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung bzw. für künstlerische Vorhaben nach Maßgabe der Regelungen der jeweiligen Hochschule)
  • zwei Gutachten (mind. eines von einem Mitglied der beteiligten Hochschulen)
  • ggf. weitere Nachweise zur Feststellung der Qualifikation für künstlerische Vorhaben wie Studien- und Prüfungsleistungen sowie künstlerische Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die inner- oder außerhalb einer Kunsthochschule erbracht oder erworben wurden
  • ggf. Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin über die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit dem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Projekt (falls die Nebentätigkeit i.S.d § 7 der Ordnung zur Graduiertenförderung über den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinaus geht).

Wir empfehlen das Bewerben über die Online-Bewerbungsmaske. Wer sich postalisch bewerben möchte, kann diesen Stipendienantrag nutzen.

  • Die Auswahl erfolgt durch eine durch die beteiligten Hochschulen besetzte Vergabekommission.
  • Die Entscheidungen der Vergabekommission ergehen auf Grundlage der Bestenauslese (persönlichen Eignung, fachliche Gutachten). Die persönliche Eignung bestimmt sich insbesondere nach dem Grad der Befähigung zu grundlagen- aber auch anwendungsorientiertem wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Arbeiten sowie nach der Qualität der Zeugnisse der bisherigen Hochschulabschlüsse.
  • Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Begründung der Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung des wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt in der Regel 1.350 € monatlich
  • Die Fördersumme erhöht sich je unterhaltspflichtigem Kind um die Höhe des vom Bundeskindergeldgesetz geregelten Kindergeldes.
  • Die Höhe des Stipendiums wird evtl. im Falle des Vorliegens von zusätzlichem Einkommen des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin gekürzt, dies gilt jedoch nicht für Einkommen aus zugelassenen Nebentätigkeiten (siehe weiter unten auf dieser Webseite). BAföG-Leistungen, die neben dem Stipendium bezogen werden, werden vollumfänglich auf die Höhe des Stipendiums angerechnet.
  • BAföG-Leistungen, die neben dem Stipendium bezogen werden, werden vollumfänglich auf die Höhe des Stipendiums angerechnet.
  • Am 14.06.2025 trat die Neufassung der Ordnung der Landesgraduiertenförderung vom 16.03.2025 in Kraft.
  • Die Dauer der Förderung beträgt nach der neuen Fassung:
    • beim Grundstipendium drei Jahre
    • beim Abschlussstipendium ein Jahr
    • beim sonstigen Stipendium maximal sechs Monate
    • eine reguläre Weiterförderung des Grundstipendiums entfällt.
  • Die Dauer der Förderung beträgt nach der alten Fassung vom 07.07.2020:
    • beim Grundstipendium 2 Jahre.
    • beim Abschlussstipendium 1 Jahr.
    • Eine reguläre Weiterförderung ist beim Grundstipendium bis zu einem Jahr bzw. beim Abschlussstipendium bis zu drei Monaten auf Antrag möglich, wenn der Bearbeitungsstand des Vorhabens dies nahelegt.
    • Bitte beachten Sie: Für Geförderte, die vor dem 14.06.2025 in die Förderung aufgenommen wurden, gilt die Bestandschutzregelung. Diese ermöglicht es, einen Antrag auf einjährige Weiterförderung des Grundstipendiums zu stellen.
  • Verzögert sich der Abschluss des Vorhabens durch Umstände, die bei der Bewilligung des Stipendiums nicht vorauszusehen waren und von der Stipendiatin/vom Stipendiaten nicht zu vertreten sind, ist eine Verlängerung beim Grundstipendium um maximal sechs Monate und beim Abschlussstipendium um maximal drei Monate zulässig.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung der Landesgraduiertenförderung entnehmen.
  • Mit der Förderung vereinbar sind wissenschaftliche, wissenschaftsnahe oder künstlerische Nebentätigkeiten im Umfang von maximal 10 Stunden pro Woche, welche das wissenschaftliche bzw. künstlerische Vorhaben nicht behindern.
  • Nebentätigkeiten, die den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung übersteigen, sind von der Stipendiatin/dem Stipendiaten vor ihrer Aufnahme bei der Vergabekommission zu beantragen. Über die Gestattung der Nebentätigkeit und ihre Vereinbarkeit mit dem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben entscheidet die Vergabekommission auf Antrag der Stipendiatin/dem Stipendiaten, dem eine Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers beizufügen ist.
  • Neben der eigentlichen Förderung können darüber hinaus auch Sach- und Reisekosten von 1.000 € pro Jahr beantragt werden.
  • Als ideelle Förderung stehen den Geförderten außerdem fachliche sowie überfachliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote im Rahmen des Begleitprogramms von GraduSaar zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Profilbild von Mike Herrmann, M.A.

Mike Herrmann, M.A.

Beratungsstelle für Promovierende und Promotionsinteressierte

  • Telefon: +49 (0)681 58 67-143
  • E-Mail: mike.herrmannnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
  • E-Mail:promotionnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

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