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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2020 von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (vertreten durch: Präsident Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard) erstellt und am 30.09.2025 aktualisiert. Sie gilt für die Webseite www.htwsaar.de. 

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2021 durchgeführten Selbstbewertung sowie Testverfahren während des Relaunches im Jahre 2025. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Grafiken und Objekte haben keine Alternativtexte.
    (Erfolgskriterium WCAG 2.1: 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte)
  • Einige Layoutgrafiken haben alt-Attribute.
    (Erfolgskriterium WCAG 2.1: 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken)
  • Einige eingebundene Video-Dateien sind ohne Untertitel oder Transkription eingebunden.
    (1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos,9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos)
  • An einigen Stellen werden Tabellenstrukturen aus Layoutgründen genutzt.
    (Erfolgskriterium WCAG 2.1: 9.1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen)
  • PDF-Inhalte sind überwiegend nicht barrierefrei.
    (Anforderungen an „Nicht-Web-Dokumente“ in Abschnitt 10 der EN 301 549 in der Version V3.2.1 (2021-03).)
  • Es fehlen Informationen in Gebärdensprache.
    (Anforderung der BITV 2.0, § 4.)

Generell lässt sich festhalten: auf Grund der vielfältigen Seiten (> 60.000) und der unterschiedlichen Autoren ist eine konsequente Einhaltung der Anforderungen nicht immer zu gewährleisten. Inhalte, insbesondere Videos, Daten im PDF-Format oder auch Tabellen werden von Dritten über das Content-Management-System eingepflegt und angeboten. Die Einhaltung von Barrierefreiheits-Standards kann hierfür nicht zentral gewährleistet werden. Gerade ältere Inhalte sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei.

In unserem Streben nach kontinuierlich verbesserter Qualität bitten wir Sie: Bei Rückfragen zu diesen Dokumenten oder für alternativen Zugang zu diesen Informationen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Content-Provider. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2020 erstellt und zuletzt am 30.09.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die htw saar arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an folgende Ansprechperson der htw saar wenden.

Kontakt: Pressestelle
E-Mail: pressestellenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
Telefon: +49 (0) 681 58 67 - 109

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 16 BGG) in Anspruch genommen werden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter infonoSpam@noSpamschlichtungsstelle-bggnoSpam.de.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

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