
Die htw saar fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG § 6) und des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG § 3 Abs. 4). Ziel ist die Verwirklichung von Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung in allen Bereichen der Hochschule.
Der Frauenförderplan wird für einen Zeitraum von vier Jahren erstellt und vom Senat verabschiedet. Er basiert auf einer Analyse der Beschäftigten- und Studierendenstruktur sowie der zu erwartenden Entwicklungen.
Nach zwei Jahren erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung.
Er enthält Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Benachteiligungen, zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen sowie zur Förderung gleicher Ausbildungs-, Berufs- und Entwicklungschancen. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern keine überwiegenden Gründe entgegenstehen (LGG).
Damit trägt der Frauenförderplan zur nachhaltigen Umsetzung der Gleichstellung in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung bei.
Damit erfüllt die htw saar nicht nur nationale Gleichstellungsziele, sondern auch die Anforderungen des Gender Equality Plans im Rahmen von Horizon Europe.
Der Frauenförderplan der htw saar erfüllt die Voraussetzungen des Gender Equality Plans von Horizon Europe.