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Deutschland hat ein zweigleisiges (öffentliches und privates) Gesundheitssystem.
Die gesetzlichen/öffentlichen Krankenversicherungen ("Gesetzliche Krankenkassen") sind verpflichtet, Studierenden (bis zum Alter von 30 Jahren) eine vergünstigte Krankenversicherung anzubieten. Ab Januar 2023 beträgt dieser Beitrag für Studierende unter 30 Jahren etwa 120 € pro Monat. Der Beitrag und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und zu etwa 90 % bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen identisch.
Private Krankenversicherungen aus dem Ausland müssen einen unbegrenzten Leistungsumfang bieten, der mit der deutschen Krankenversicherung vergleichbar ist, da medizinische Behandlungen in Deutschland teuer sind, insbesondere Krankenhausaufenthalte oder bei schweren Erkrankungen.
Für die Immatrikulation (Einschreibung) an einer deutschen Universität benötigt jeder Student eine ausreichende Krankenversicherung. Das neue Online-Verfahren zwischen den Universitäten und den gesetzlichen deutschen Krankenkassen erfordert, dass sich alle Studierenden, die an einer Universität eingeschrieben werden möchten, mit einer der gesetzlichen Krankenversicherungen in Verbindung setzen und ihr bevorstehendes Studium sowie ihren derzeitigen Versicherungsstatus mitteilen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übermittelt daraufhin eine digitale Statusmeldung an die Universität. Diese Meldung informiert darüber, ob die/der Studierende eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung hat oder nicht. Dieser elektronische Nachweis ist als gültiger Krankenversicherungsnachweis erforderlich.
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