
Deutschland hat ein zweigleisiges (gesetzlich/öffentliches und privates) Gesundheitssystem.
A. Öffentliche/Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind verpflichtet, Studierenden (bis zum Alter von 30 Jahren) eine vergünstigte Krankenversicherung anzubieten. Ab Januar 2023 beträgt dieser Beitrag für Studierende unter 30 Jahren etwa 120 € pro Monat. Der Beitrag und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und zu etwa 90 % bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen identisch.
B. Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen aus dem Ausland müssen einen unbegrenzten Leistungsumfang bieten, der mit der deutschen Krankenversicherung vergleichbar ist, da medizinische Behandlungen in Deutschland teuer sind, insbesondere Krankenhausaufenthalte oder bei schweren Erkrankungen.
Für die Immatrikulation (Einschreibung) an einer deutschen Hochschule benötigen alle Studierenden eine ausreichende Krankenversicherung. Das neue Online-Verfahren zwischen den Universitäten und den gesetzlichen deutschen Krankenkassen erfordert, dass sich alle Studierenden, egal ob gesetzlich oder privat versichert, sich zu Beginn des Studiums von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bestätigen lassen müssen, dass sie ausreichend versichert sind. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übermittelt daraufhin eine elektronische Statusmeldung an die Hochschule. Ohne diese elektronische Meldung können Sie nicht vollständig eingeschrieben werden.

Betreuung internationale Regelstudierende | International Student Advisor
