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Krankenversicherung in Deutschland

Deutschland hat ein zweigleisiges (gesetzlich/öffentliches und privates) Gesundheitssystem.

A. Öffentliche/Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind verpflichtet, Studierenden (bis zum Alter von 30 Jahren) eine vergünstigte Krankenversicherung anzubieten. Ab Januar 2023 beträgt dieser Beitrag für Studierende unter 30 Jahren etwa 120 € pro Monat. Der Beitrag und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und zu etwa 90 % bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen identisch.

B. Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen aus dem Ausland müssen einen unbegrenzten Leistungsumfang bieten, der mit der deutschen Krankenversicherung vergleichbar ist, da medizinische Behandlungen in Deutschland teuer sind, insbesondere Krankenhausaufenthalte oder bei schweren Erkrankungen.

Für die Immatrikulation (Einschreibung) an einer deutschen Hochschule benötigen alle Studierenden eine ausreichende Krankenversicherung. Das neue Online-Verfahren zwischen den Universitäten und den gesetzlichen deutschen Krankenkassen erfordert, dass sich alle Studierenden, egal ob gesetzlich oder privat versichert, sich zu Beginn des Studiums von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bestätigen lassen müssen, dass sie ausreichend versichert sind. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übermittelt daraufhin eine elektronische Statusmeldung an die Hochschule. Ohne diese elektronische Meldung können Sie nicht vollständig eingeschrieben werden.

Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Land stammen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besitzen Sie in der Regel eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, die auch in Deutschland gültig ist. 
Sie müssen keine deutsche Krankenversicherung für Studierende abschließen. In beiden Fällen müssen Sie eine deutsche gesetzlichen Krankenversicherung kontaktieren und sich Ihren Versicherungsstatus bestätigen lassen. Die meisten deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen bieten dafür einen Online Service an, wie z.B. die Techniker Krankenkasse. Nachweis zur Einschreibung bei der Hochschule. Die Standort ID der htw saar ist: H0003095

Die gesetzliche Krankenkasse wird nun eine elektronische Meldung an die htw saar übermitteln, dass Sie die Versicherungspflicht erfüllen.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, müssen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz für Studenten bei einer Krankenkasse in Deutschland abschließen. Dies kann entweder eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine deutsche private Krankenversicherung (PKV) sein. Zum Visumsantrag und zur Einreise können Sie eine Reiseversicherung für Studierende abschließen. Hier empfehlen wir Anbieter, die bereits mit einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammenarbeiten, wie z.B. Expatrio, or Care Concept.

1. Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU oder außerhalb eines Landes, mit dem die Bundesrepublik Deutschland eine Sozialversicherungsvereinbarung hat, stammen und nicht über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende in Deutschland abschließen. Hier haben Sie die freie Auswahl unter den vielen gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland und die meisten Krankenkassen bieten einen Online Service zum Vertragsabschluss an. Nach Vertragsabschluss bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine elektronische Meldung an die htw saar. Die Standort ID der htw saar ist: H0003095. Ohne diese Meldung können Sie nicht vollständig an der htw saar eingeschrieben werden.

2. Private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland behalten oder sich in Deutschland privat versichern möchten, müssen Sie Ihre private Krankenversicherung von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland überprüfen und bestätigen lassen. Hierfür bieten die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen online Service an, wie z.B. die Techniker Krankenkasse

A. Ist die Bewertung POSITIV, wird die gesetzliche Krankenversicherung der htw saar eine elektronische Meldung senden, dass Sie in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind und dass Ihre private Krankenversicherung für Ihr Studium ausreichend ist.

B. Ist die Bewertung NEGATIV, müssen Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für Studierende in Deutschland abschließen (siehe 1).

ACHTUNG: Wenn Sie sich zu Beginn Ihres Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen gilt dies für die gesamte Dauer Ihres Studiums in Deutschland, inklusive Masterstudium und Promotion!

Wir kennen viele die Ansprechpartner*innen von einzelnen gesetzlichen Krankenkassen vor Ort persönlich, fragen Sie einfach bei uns nach unter study@htwsaar.de.

In der Studienvorbereitung (DSH und INGprep) können Sie sich in der Regel noch nicht bei einer studentischen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sie müssen sich entweder privat versichern oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung abschließen. 
Folgende Anbieter versichern Sie in Ihrer Studienvorbereitung: 

Expatrio
Care Concept
provisit educare24
Vela Insure
Mawista
 

Achtung: Bitte lassen Sie sich während der Studienvorbereitung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien. Wenn Sie das machen, können Sie für Ihr gesamtes Studium, inklusive Masterstudium und Promotion, nicht mehr in die gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln.

Wenn Sie 30 Jahre oder älter sind, haben Sie folgende Optionen:

1. Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte kontaktieren Sie hierzu eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Bei den meisten Anbietern können Sie den Antrag online stellen. 

2. Private Krankenversicherung
Unter anderem folgende Anbieter versichern internationale Studierende über 30:

  • Expatrio
  • Care Concept
  • visit educare24
  • Mawista

Hier müssen Sie genau aufpassen, wie gut Sie versichert sind und wie lange dieser Versicherungsschutz gilt. 

Nachdem Sie Ihre private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Hierfür bieten die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen online Service an, wie z.B. die Techniker Krankenkasse. 

ACHTUNG: Wenn Sie sich zu Beginn Ihres Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen gilt dies für die gesamte Dauer Ihres Studiums in Deutschland, inklusive Masterstudium und Promotion.

 

Hier ein paar Beispiele von gängigen deutschen Krankenversicherungen:

  • AOK
  • Barmer GEK
  • DAK
  • IKK Südwest
  • Techniker Krankenkasse
Profilbild von Norma Dettloff

Norma Dettloff

Betreuung internationale Regelstudierende | International Student Advisor

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Raum: 11.01.12
  • Telefon: +49 (0) 681 58 67 – 99136
  • E-Mail: norma.dettloffnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
  • E-Mail:studynoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Miriam Renner

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: 11
  • Raum: 11.01.12
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  • E-Mail: miriam.rennernoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
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