We are using cookies.

We are using cookies on this web page. Some of them are required to run this page, some are useful to provide you the best web experience.

I accept

Individual Cookie Settings

Only accept required cookies.

Privacy Notes Imprint

Privacy settings

Here is an overview of all cookies use

Cookies for Statistics

Statistic cookies anonymize your data and use it. These information will help us to learn, how the users are using our website.

Show Cookie Informationen

Google Conversion-Tracking-Tag

Save

BackOnly accept required cookies.

Privacy Notes Imprint

  • Jump to main menu
  • Jump to side menu
  • Jump to content
  • Jump to footer
  • Contrast
  • de
  • en
Logo htw saar – To homepageLogo htw saar – To homepage
Search
  • Studieren mit Beeinträchtigungen
  • Nachteilsausgleich
  • Aktuelle Informationen - regional, überregional und international
  • Veranstaltungen und Neuigkeiten an der htw saar
  • Vor dem Studium
  • Während des Studiums
  • Nach dem Studium - Stellenbörse, Seminare uvm.
  • Informationen zu Behinderungen und Erkrankungen
  • Links
  • Hilfsmittel
  • Contact
  • Locations
  • Library
  • Canteen menu
  • Moodle
 
  • htwsaar
  • Study
  • Service und Beratung
  • In allen Lebenslagen
  • Studieren mit Beeinträchtigungen
  • Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Es gibt ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stoßen jedoch oftmals auf Hindernisse,  die z. B. durch die bauliche oder technische Infrastruktur oder zeitliche und formale Vorgaben begründet sind. Sogenannte Nachteilsausgleiche dienen dazu, individuell und situationsbezogene Beeinträchtigungen zu kompensieren. Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung sind häufig auf Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung des Studiums sowie bei Prüfungen und Leistungsnachweisen angewiesen. Das Merkblatt zum Nachteilsausgleich gibt Informationen und Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen, den Anspuchsvoraussetzungen sowie dem Antragsverfahren.

Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten ist ein Antrag beim jeweiligen Prüfungsausschuss zu stellen. Es empfiehlt sich hierfür das Formular " Antrag Nachteilsausgleich" zu verwenden.

Allerdings ist nicht jede Auswirkung einer Beeinträchtigung durch Nachteilsausgleiche kompensierbar. Studierende müssen grund­sätzlich in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kom­petenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. Manchmal kann es auch erforderlich sein von einer Prüfung zurückzutreten oder das Studium zu unterbrechen. Weitere Informationen zum Prüfungsrücktritt nach § 20 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) erhalten Sie hier.

Downloads:
Formular Antrag Nachteilsausgleich
Informationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich

Kontakt

Profilbild von Dipl.-Soz. Isabelle Giro

Dipl.-Soz. Isabelle Giro

Beschwerde- und Ideen-Management, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken
 
  • Room: 8125 - Gebäude 8
  • Telephone: 0681 5867 324
  • E-mail: isabelle.gironoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
  • E-mail:bimnoSpam@noSpamhtwsaar

Auszeichnungen und Partner der htw saar

footer area

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Cookiesettings

Socialmedia

  • Facebok
  • Instagram
  • LinkedIn
  • youtube
  • flickr
  • blog

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft 
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: infonoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Standorte

  • Campus Alt-Saarbrücken
  • Campus Rotenbühl
  • Campus Göttelborn
  • HTZ am Innovations Campus Saar

htw saar

  • Pressemitteilungen
  • Bekanntmachungen
  • Semestertermine/Vorlesungszeiten
  • Arbeiten an der htw saar
  • Erste Hilfe / Brandschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGUM)
  • IT-Notfälle
  • Strahlen- und Laserschutz
  • Webmailer
  • Intranet (für Beschäftigte)
  • Login (für Beschäftigte)

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes