Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der htw saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.
Die Gasthörer*innenschaft kann über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in der Immatrikulationsordnung geregelt. Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenordnung zu entnehmen.
Antragstellung für mehrere Studiengänge
Antragstellende müssen für jeden beantragten Studiengang einen separaten Antrag auf Gasthörerschaft stellen.
Pro Gasthörerantrag wird eine entsprechende Gebühr anhand der beantragten Semesterwochenstunden fällig.
Antragstellung für Deutschkurs
Antragstellende, die eine Gasthörerschaft für einen Deutschkurs beantragen möchten, wenden sich bitte vorab an Frau Flauder.
Sollte neben dem Deutschkurs noch eine Gasthörerschaft in einem Studiengang gewünscht sein, müssen zwei separate Anträge gestellt werden.
LfbA Deutsch als Fremdsprache