
Ein Nebenjob kann dein Studium finanzieren und dir gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung bringen.
Wenn du während des Semesters in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du häufig vom sogenannten Werkstudentenprivileg profitieren.
Dann fallen auf deinen Arbeitslohn in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, während du weiterhin studentisch krankenversichert bist.
Bei einem Minijob liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 € im Monat, und grundsätzlich besteht Rentenversicherungspflicht.
Auch als Studierende*r können Steuern anfallen, wobei unter anderem dein Jahreseinkommen und der Grundfreibetrag entscheidend sind.
Wenn du BAföG erhältst, solltest du dein Einkommen aus dem Nebenjob unbedingt berücksichtigen, da es Auswirkungen auf deine Förderung haben kann.
Beachte außerdem Arbeitszeitregelungen, Mindestlohn, Urlaub und die besonderen Regeln, wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hast.
Bei Fragen helfen dir dein Studierendenwerk, deine Krankenkasse und die Minijob-Zentrale weiter.