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Schwangerschaft

Schon vor der Geburt eines Babys muss vieles geordnet und beantragt werden. 
Neben den grundsätzlichen Weichenstellungen stehen auch ganz praktische Überlegungen an.
Sie erwarten ein Kind? Oder wünschen sich eines zu bekommen?
 

Dann finden Sie alle wichtigen Informationen in unserer:

Checkliste Elternschaft Stand September 2025

Wiedereinstieg

Wiedereinstieg

Spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit sollten Sie mit Ihrer*Ihrem Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung Ihren geplanten Wiedereinstieg besprechen. Insbesondere, wenn Sie in Teilzeit (befristet oder unbefristet) zurückkommen möchten, sollten Sie dies frühzeitig bei Ihrer Beschäftigungsstelle beantragen.
Spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit muss der Antrag auf Teilzeit bei der Personalabteilung gestellt werden!

Bereiten Sie sich auf den Wiedereinstieg vor, indem Sie mit Ihrer Beschäftigungsstelle regelmäßig Kontakt halten und verlässliche Kinderbetreuung organisieren.

Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, befristeten Sonderurlaub zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten nach dem TV-L vorab abklären – wie  z.B. Auswirkungen eines unbezahlten Sonderurlaubes auf die Stufenlaufzeit oder auf die Zusatzversorgung (RVK). 

Die  Personalabteilung berät Sie  hierzu gerne!

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