Professorinnen und Professoren, die an der htw saar Promovierende betreuen, können bei der Abteilung Forschung ab der ersten Betreuung eine Deputatsermäßigung von einer Semesterwochenstunde beantragen.
Auf Antrag können wir Promovierende bei Ausgaben, die während der Promotion anfallen, unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Reisekosten für Konferenzen oder Teilnahme an Kursen. Pro Person sind auch mehrere Anträge pro Kalenderjahr möglich, maximal werden Ausgaben bis zu 500 € gefördert. Ihren formlosen Antrag schicken Sie an promotion@htwsaar.de.
Eine grundlegende Herausforderung für jede Promotion bzw. jedes künstlerische Projekt ist es, für das angestrebte Vorhaben eine Finanzierung zu finden. Hierfür bietet sich ein Förderantrag bei der hochschulübergreifenden Graduiertenförderung des Saarlandes (GraduSaar) an, die Stipendien zur Förderung entsprechender Projekte zur Verfügung stellt. Unterstützt werden Promotionen in wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichen an den folgenden saarländischen Hochschulen:
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt über eine zentrale Vergabekommission, deren Mitglieder Sie hiereinsehen können.
Im Rahmen der Neuauflage der Graduiertenförderung wird bei der Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben ein besonderer Fokus auf kooperativ von mehreren Hochschulen betreute Promovierende gelegt. Neben diesen können sich aber auch andere (angehende) Promovierende um ein Stipendium bewerben. Zudem sind Nachwuchskünstlerinnen und -künstler der beteiligten künstlerischen Hochschulen förderberechtigt.
Zusätzlich zum eigentlichen Stipendienprogramm besteht für Geförderte außerdem die Möglichkeit, Sach- und Reisekosten als Sonderaufwendungen zu erhalten. Darüber hinaus bietet ihnen das gemeinsame Begleitprogramm „GraduSaar“ ein überfachliches und hochschulübergreifendes Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramm zur Förderung ihrer allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen an.
Bewerbungsschluss: jährlich am 15. Mai
Für ein Stipendium bewerben
Förderhöhe: monatlich 1.350 € (seit 1.6.2023)
Förderbeginn: ab 1. Oktober
Weitere Informationen auf der Webseite des Graduiertenprogramms GradUS.
Rechtliche Grundlage der Graduiertenförderung:
Offene Fragen beantworten Mike Herrmann (Beratungsstelle für Promovierende) und Dr. Christiane Petzold (Koordinatorin des Promotionsprogramms).