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Diese beschreiben die übergeordneten Kompetenzen und Fähigkeiten, die Absolvent:innen eines Studiengangs nach erfolgreichem Abschluss besitzen sollen. Die Qualifikationsziele bilden den inhaltlichen Rahmen der Studienordnung und spiegeln das angestrebte Kompetenzprofil wider. Diese Definition steht im Einklang mit § 2 Abs. 1 des Studien- und Hochschulgesetzes (SHSG) des Saarlandes sowie den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung (StAkkrV Saarland, §§ 3 und 5).
wird auf Grundlage der Studienakkreditierungsverordnung des Saarlandes begutachtet
Die Hochschule legt Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Einrichtung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Einstellung von Studiengängen fest.
Qualitätssicherung
alle Verfahren und Maßnahmen zur Prüfung bzw. Bewertung von Qualität