Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss in der Regel bereits bei der Beantragung eines Visums nachgewiesen werden. Eine Beantragung ist bei den meisten deutschen Krankenversicherungen bereits aus dem Ausland möglich.

Sie müssen also bereits vor der Immatrikulation an der htw saar einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Studierenden (bis 30 Jahre) eine Krankenversicherung zu einem vergünstigten Tarif anzubieten. Dieser Tarif ist gesetzlich festgelegt und unabhängig von der gewählten gesetzlichen Krankenkasse gleich hoch. Ebenso ist der Umfang des Versicherungsschutzes gesetzlich festgelegt und zu 90% zwischen den gesetzlichen Krankenkassen identisch. In Deutschland gibt es mehr als hundert verschiedene gesetzliche Krankenkassen. Sie können jede gesetzliche Krankenkasse wählen, die im Saarland eine Krankenversicherung anbietet (mit Ausnahme eines Teils der Betriebskrankenkasse (BKK).

Sie können sich bereits vor Ihrer Ankunft in Deutschland mit einer deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. So liegen Ihre Unterlagen bei Ihrer Ankunft in Deutschland bereit. Bitte fragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland nach, ob Sie beireits zur Beantragung des Visums einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland vorweisen müssen. Wenn ja, können Sie bis zum Eintritt der gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes eine Reisekrankenversicherung abschließen.

Sie kommen aus einem EU-Mitgliedsstaat und sind bereits gesetzlich krankenversichert?

Sie kommen aus einem Land außerhalb der EU?

Sie nehmen an unseren Studienvorbereitungskursen teil (DSH oder INGprep)?

 


Norma Dettloff

htw saar
Haus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Betreuung internationale Regelstudierende
Raum 11.01.12
t +49 (0) 681 58 67 – 99136