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Hier findest du alle Informationen zum Studieren in Teilzeit

Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung (ImO) in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind.
Dazu wird i.d.R. ein individueller Studien- bzw. Prüfungsplan je Semester mit dem Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Studienleitung vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung ins Studium abgestimmt. Es sind dabei je Semester Module im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten zu belegen.
Hinweis: Die Zeiten, zu denen Lehrveranstaltungen stattfinden, werden nicht für ein Studium in Teilzeit angepasst. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Veranstaltungen beispielsweise nur vormittags oder nachmittags stattfinden. Zudem besteht kein Anspruch auf BAföG während eines Studiums in Teilzeit.
Bachelor:
Master:
Alle Studienbewerberinnen und -bewerber bzw. bereits immatrikulierte Studierende der htw saar können unter bestimmten Voraussetzungen in Teilzeit studieren.
Sie müssen nachweisen, dass Sie dem Studium nur mindestens die Hälfte und höchstens 60% Ihrer Arbeitszeit widmen können. Deshalb müssen Sie bei der Antragsstellung bestimmte Gründe angeben und mit Nachweisen belegen, die Sie zum Studieren in Teilzeit berechtigen. Diese können z.B. sein:
Falls Ihre persönlichen Gründe hier nicht aufgeführt sind, sprechen Sie bitte mit dem Studierendensekretariat oder Ihrer Studienfachberatung.
Studieren in Teilzeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebots. Studierende in Teilzeit koordinieren ihr Studium eigenständig und werden bei Bedarf von den studienrelevanten Stellen unterstützt.
Für BAföG-Berechtigte gibt es derzeit keine Förderung während eines Studierens in Teilzeit. Ein Semester in Teilzeit wird bei der Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums aber nur als halbes Hochschulsemester gerechnet. Teilen Sie den Wechsel in eine Teilzeit- bzw. Vollzeiteinschreibung daher unbedingt dem BAföG-Amt mit.
Studieren in Teilzeit kann Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, wie zum Beispiel auf Studienförderung, Aufenthaltsstatus, Krankenkasse etc.
Beim Studieren in Teilzeit dürfen maximal 60% des Studienvolumens erbracht werden. In die Berechnung gehen alle in einem Semester belegten Module ein, unabhängig davon, ob die Leistungen erfolgreich oder nicht erfolgreich erbracht wurden. Wird mehr als 60% des Studienvolumens erbracht, liegt ein Vollzeitstudium vor.
Der Semesterbeitrag wird beim Studieren in Teilzeit in voller Höhe fällig.
Wichtig: Erst ordentlich zurückmelden bzw. immatrikulieren
Sie müssen sich immer zuerst ordentlich zurückmelden, bevor wir Ihren Zusatzantrag bearbeiten können. Das bedeutet: Erst wenn der Semesterbeitrag überwiesen ist (die Höhe des Beitrags bleibt unverändert), kann der Antrag auf ein Studieren in Teilzeit geprüft werden.
Das genaue Vorgehen für die einzelnen Fächer ist durch die Prüfungsordnungen geregelt. Informieren Sie sich bitte anhand Ihrer Prüfungsordnung oder bei Ihrer Studienfachberatung.
Bitte erkundigen Sie sich vor Einschreibung und Überweisung des Semesterbeitrags, ob Sie zum Studieren in Teilzeit berechtigt sind. Der Semesterbeitrag kann nicht jederzeit zurückerstattet werden.
Antragstellung
Um in Teilzeit zu studieren, müssen Sie einen begründeten Antrag per E-Mail an studierendenservice@htwsaar.de stellen. Die Genehmigung wird immer nur für ein Semester erteilt und muss jedes Semester erneut beantragt werden.
Dem Antrag müssen Sie entsprechend der Antragsgründe Nachweise beifügen, ohne die wir Ihren Antrag nicht bearbeiten können.
Gründe fürs Studieren in Teilzeit
Fristen
Bei einigen Studiengängen müssen Semester in Teilzeit spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rückmeldefrist beantragt werden.