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Deiner Bewerbung für das 1. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs kannst du ggf. Sonderanträge beifügen. Nach positiver Prüfung kann deine Zulassung über eine gesonderte Quote erfolgen.

Wenn du dich in einer besonders schwerwiegenden persönlichen Situation befindest, die die sofortige Aufnahme ins Studium (1. Fachsemester) erfordert bzw. besondere soziale oder familiäre Gründe dies erfordern, besteht laut der Studienplatzvergabeverordnung Saarland die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Für solche begründeten Fälle wird eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vorgehalten- unabhängig von der Note. Die Rangfolge der Bewerber*innen wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes musst du die Anerkennung als Härtefall mit eingehender Begründung formlos beantragen und entsprechend belegen.
Wenn du in einem vorhergehenden Studienplatzvergabeverfahren bereits einen Studienplatz erhalten hast, ihn aber wegen Ableistung eines Dienstes nicht antreten konntest, wirst du bevorzugt zum Studium zugelassen. Dazu muss der Studienplatz spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Studienplatzvergabeverfahren beantragt werden.
Dienste sind insbesondere Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, mind. zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder ausschließliche Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren.
Dienste müssen im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes angegeben und bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
Bei der Vergabe der Studienplätze ist ggf. die Durchschnittsnote ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Vergabeverordnung sieht deshalb die Möglichkeit vor, in Sonderfällen auf Antrag dieses Kriterium zu verbessern.
Eine solche Ausnahmesituation ist gegeben, wenn die Bewerberin/der Bewerber aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen.
Die Verbesserung der Durchschnittsnote muss durch Schulgutachten nachgewiesen werden.
Bewerber*innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), können für das erste Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengangs im Rahmen einer besonderen Quote ausgewählt werden.
Zur Prüfung, ob eine Berücksichtigung innerhalb dieser Quote möglich ist, ist im Rahmen der Bewerbung eine gesonderte Begründung für das Zweitstudium hochzuladen.
Bewerber*innen, die dem Bundeskader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Saarbrücken (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Saarbrücken als Studienort gebunden sind (Spitzensportler*innen), nehmen im Rahmen einer Sonderquote von 2 Prozent der festgesetzten Zulassungszahl am lokalen Zulassungsverfahren der htw saar teil. Die Eigenschaft als Spitzensportler*in sowie die Zugehörigkeit zum Bundeskader einer Schwerpunktsportart des OSP ist durch eine Bescheinigung des OSP nachzuweisen.
Die Studienplätze in den grundständigen, lokal zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden (nach Abzug der Vorabquoten) folgendermaßen vergeben:
Bei Bewerbungssemestern handelt es sich um die Zahl der Semester, in denen für den gewählten Studiengang in einem aufeinanderfolgenden Zeitraum an der htw saar ein form- und fristgerechter Zulassungsantrag gestellt wurde, der aus Kapazitätsgründen nicht zu einer Zulassung geführt hat.
Wenn die Ablehnung aus Gründen der mangelnden Eignung, Qualifikation oder Fristversäumnis erfolgte, kann kein Bewerbungssemester geltend gemacht werden.
Es werden höchstens sieben Bewerbungssemester berücksichtigt.
Der Nachweis über das Vorliegen von Bewerbungssemestern ist durch die Bewerberin oder den Bewerber zu erbringen. Der/Die entsprechende/n Ablehnungsbescheid/e ist/sind im Rahmen der Bewerbung hochzuladen.
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