FAQ
Wo finde ich meinen Zeugnisantrag?
Die Abgabe meiner Abschlussarbeit erfolgte Ende des Semesters. Muss ich mich ins nächste Semester rückmelden, wenn nur noch die Bewertung aussteht?
Sofern alle erforderlichen Leistungen bis Ende des Semesters von Ihnen erbracht wurden (und nur noch die Bewertung(en) fehlen), muss keine Rückmeldung ins Folgesemester erfolgen.
Ich möchte mich in den Master immatrikulieren und habe mein Abschlusszeugnis noch nicht. Ich benötige eine Bestätigung meines erfolgreichen Bachelorabschlusses. – Wie kann ich diese Bestätigung erhalten?
Ich habe alle Leistungen erbracht. Laut Erstgutachter*in habe ich auch meine Thesis auf jeden Fall bestanden. Die endgültige Bewertung wird aber noch dauern. Kann ich trotzdem bereits eine Studienabschlussbescheinigung erhalten?
Eine Studienabschlussbescheinigung kann vom Prüfungsamt nur dann ausgestellt werden, wenn alle notwendigen Leistungen erbracht und nachgewiesen wurden. Entweder durch die Bewertung oder durch eine entsprechende 4.0-Bescheinigung (siehe separater Punkt: Was ist eine 4.0-Bescheinigung).
Was ist eine „4.0-Bescheinigung“?
Sollte eine Leistung von Ihnen bereits erbracht sein, allerdings noch die Bewertung ausstehen, kann der/ die Dozent*in eine sogenannte 4.0-Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass die Leistung mit mindestens ausreichend bestanden ist.
Die Bestätigung kann per Mail an das Prüfungsamt geschickt werden.
Inhalt der Mail an das Prüfungsamt: Bezeichnung des Moduls, Prüfungstermin, Leistung wurde mit mindestens der Note 4,0 bestanden.
Formularvorlagen finden Sie unter: https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/service-und-beratung/rund-ums-studium/pruefungsamt
Ich habe mehr als die erforderlichen Wahl(pflicht)module erbracht. Werden nun alle Wahlmodule auf dem Zeugnis angegeben?
Falls mehr Wahlpflichtmodule als benötigt erbracht wurden und die Vorgaben der Prüfungsordnung erfüllt sind, werden nur die Wahlpflichtmodule mit den besten Bewertungen zur Ermittlung der Gesamt-Durchschnittsnote herangezogen.
Die Übrigen werden als zusätzlich informative Wahlmodule (mit Modulbezeichnung und Bewertung, allerdings ohne Berücksichtigung in der Gesamt-Durchschnittsnote) auf dem Zeugnis aufgeführt.
Ich möchte nicht alle erbrachten Wahlmodule auf dem Abschlusszeugnis. Habe ich die Möglichkeit diese streichen zu lassen?
Es besteht die Möglichkeit die zusätzlich erbrachten Wahlmodule nicht auf dem Zeugnis anzeigen zu lassen. In diesem Falle kontaktieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt per Mail pruefungsamt@htwsaar.de .
Notwendige Angaben: Matrikelnummer + Rückrufnummer (für evtl. Rückfragen)
Kann ich die Erstellung meiner Abschlussdokumente beschleunigen?
Die Auswertung der potenziellen Abschlusskandidaten*innen erfolgt in regelmäßigen Abständen, in der Regel wöchentlich.
Sie haben die Möglichkeit, sich direkt nach erfolgter Buchung der letzten Bewertung(en) im SIM Portal, per Mail an das Prüfungsamt zu wenden, damit die umgehende Prüfung der Beendigung des Studiums erfolgen kann und die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente in die Wege geleitet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass es vom Druck bis zum Versand der Unterlagen ca. 3-4 Wochen dauern kann
Ich möchte nach meinem Abschluss noch ein Semester weiter eingeschrieben bleiben. Ist dies möglich?
Sie haben die Möglichkeit, nach Abschluss Ihres Studiums noch an weiteren Vorlesungen im Folgesemester teilzunehmen. Über den Rückmeldeantrag auf dem SIM-Portal können Sie einen Antrag auf Fortbestehen der Immatrikulation stellen. Die Immatrikulation endet in diesem Falle spätestens zum Ablauf des Folgesemesters.
Wie lange dauert es, wenn alle Leistungen erbracht sind, bis ich meine Abschlussdokumente erhalte?
Sobald die Abschlussdokumente gedruckt wurden, sind diese noch vom/ von der Dekan*in und anschließend vom Präsidenten zu unterzeichnen. Vom Druck bis zum Versand der Unterlagen dauert es ca. 3-4 Wochen.
Wer ist Ansprechpartner für den Versand der Abschlussdokumente? – Können die Dokumente auch an eine andere Anschrift gesandt werden?
Nachdem die erforderlichen Unterschriften vom/von der Dekan*in und Präsidenten vorliegen und die Dokumente gesiegelt und gestempelt sind, werden diese weitergegeben an den Studierendenservice. Sie erhalten dann per Mail weitere Informationen. (u.a. wird Ihre aktuelle Anschrift angefragt)
Welche Abschlussdokumente erhalte ich?
Neben dem Zeugnis erhalten Sie eine Urkunde, ein Transcript of Records (engl.) und ein Diploma Supplement (je deutsch + engl.)
Kann ich zusätzlich zu meinem Original-Zeugnis eine beglaubigte Kopie erhalten?
Gegen eine Gebühr von 3,00 EUR können Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses erhalten. Teilen Sie dem Prüfungsamt Ihre Bitte per Mail mit. Sie erhalten dann in der Antwortmail die weitere Vorgehensweise.
Mein Zeugnis sowie die Urkunde sind beim Umzug in eine neue Wohnung verloren gegangen. Könnten Sie mir neue Abschlussdokumente zur Verfügung stellen?
Die Zweitausfertigung des Zeugnisses und der Urkunde erhalten Sie gegen eine Gebühr von 50,00 EUR. (pro Dokument 25,00 EUR)
Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:
Kontendaten
Empfänger: HTW Saarbrücken
Bank: SaarLB
BIC: SALADE55
IBAN: DE345 905 000 000 200 229 27
Verwendungszweck: …….- MatrikelNr.......- Name.....
Sobald uns der Eingang des Betrages bestätigt wurde, werden wir Ihnen umgehend die Unterlagen an die, uns bekannte Adresse senden. Sollte sich die Adresse zwischenzeitlich geändert haben, so teilen Sie uns dies bitte vorab mit.
Wenn Sie uns den Überweisungsbeleg vorab per Mail an pruefungsamt@htwsaar.de zur Verfügung stellen, wird die Erstellung der Unterlagen sofort eingeleitet.
Andernfalls warten wir auf die Bestätigung des Geldeingangs von der Finanzabteilung.