Um sich zu Prüfungen oder Leistungsnachweisen an-, ab- oder umzumelden nutzen Sie die SIM-App „Mein Studium“ in Ihrem SIM-Portal: https://sim.htwsaar.de
Ja, Sie müssen sich zu ALLEN Prüfungsleistungen selbst über das SIM-Portal anmelden, so z.B. auch zu Projektarbeiten, Hausarbeiten, Seminaren, Ausarbeitungen, Laborversuchen, Studienarbeiten, Wahlmodulen, usw.
Ein Wahlpflichtmodul ist ein verpflichtendes Modul im Curriculum, welches aus einem Angebotskatalog gewählt werden kann.
Sobald ein Wahlpflichtmodul im laufenden Semester als Prüfung angeboten wird, erscheint dieses Prüfungsangebot im SIM-Portal und kann innerhalb der Anmeldefrist gebucht werden.
Das Ergebnis geht in die Gesamtnote mit ein.
Ein Wahlmodul ist ein optionales, zusätzliches Modul, das im Rahmen freier Kapazitäten belegt werden kann.
Das Ergebnis wird grds. auf dem Zeugnis mit ausgewiesen, geht aber nicht in die Gesamtnote mit ein. Sofern eine Ausweisung auf den Abschlussdokumenten nicht gewünscht ist, ist nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung eine formlose Mail an das Prüfungsamt zu schreiben.
Sollte das gewünschte Wahl(pflicht)modul nicht Bestandteil des aktuellen Wahl(pflicht)kataloges sein, so kann vor der möglichen Prüfungsteilnahme die Möglichkeit der Belegung beim Fakultätssekretariat bzw. Prüfungsausschuss angefragt werden. Bei Genehmigung muss die schriftliche Bestätigung per Mail an das Prüfungsamt übersandt werden, damit dieses Sie manuell anmelden kann.
Grundsätzlich melden Sie sich über die App „Mein Studium“ nur zu den Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen möchten bzw. müssen.
Sofern eine Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist nicht mehr möglich ist oder eine Anmeldeverpflichtung besteht, ist umgehend eine ärztliche Bescheinigung beim Prüfungsamt einzureichen, die Ihre Prüfunfähigkeit bestätigt.
Sie können uns diese per Mail an pruefungsamtnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de oder per Post/ Einwurf zukommen lassen.
Teilen Sie bitte per Mail an pruefungsamtnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de mit, dass Sie wegen Kindererziehung nicht an der Prüfung (Modulbezeichnung + Prüfungstermin angeben) teilnehmen können. Die Anmeldung zu dieser Prüfung wird dann umgehend seitens des Prüfungsamtes manuell im System storniert.
Die Hochschule ist in der Pflicht, jeder werdenden oder stillenden Mutter eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um dies zu gewährleisten sollten Sie auch aus eigenem Interesse die Schwangerschaft anzeigen.
Reichen Sie bitte hierzu eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin beim Prüfungsamt per Mail ein. – Nähere Informationen werden Ihnen dann zugesandt.
Hierzu finden Sie auf der htw saar-Internetseite weitere Infos unter https://www.htwsaar.de/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-familie-an-der-htw-saar-1/mutterschutz-und-schwangerschaft
Nachteilsausgleich kann beantragt werden z.B. bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Kindererziehung, chronischer Erkrankung. Informationen und Anträge finden Sie auf der htw saar-Homepage unter https://www.htwsaar.de/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-familie-an-der-htw-saar-1/studienorganisation/nachteilsausgleich bzw. unter https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/service-und-beratung/in-allen-lebenslagen/studieren-mit-behinderung/nachteilsausgleich
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Fakultätssekretariat.