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  • SIM-Handbuch "Mein Studium"(763 KB | pdf)
  • Sim Handbuch "Online-Antrag auf Abschlussarbeit"(428 KB | pdf)

Um sich zu Prüfungen oder Leistungsnachweisen an-, ab- oder umzumelden nutzen Sie die SIM-App „Mein Studium“ in Ihrem SIM-Portal: https://sim.htwsaar.de

FAQ

  • Die An- und Abmeldung für Prüfungen erfolgt über die App „Mein Studium“ im SIM-Portal.
  • Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo zur App „Mein Studium“ sowie das entsprechende Handbuch an.

Ja, Sie müssen sich zu ALLEN Prüfungsleistungen selbst über das SIM-Portal  anmelden, so z.B. auch zu Projektarbeiten, Hausarbeiten, Seminaren, Ausarbeitungen, Laborversuchen, Studienarbeiten, Wahlmodulen, usw.

Ein Wahlpflichtmodul ist ein verpflichtendes Modul im Curriculum, welches  aus einem Angebotskatalog gewählt werden kann.
Sobald ein Wahlpflichtmodul im laufenden Semester als Prüfung angeboten wird, erscheint dieses Prüfungsangebot im SIM-Portal und kann innerhalb der Anmeldefrist gebucht werden.
Das Ergebnis geht in die Gesamtnote mit ein.

Ein Wahlmodul ist ein optionales, zusätzliches Modul, das im Rahmen freier Kapazitäten belegt werden kann.
Das Ergebnis wird grds. auf dem Zeugnis mit ausgewiesen, geht aber nicht in die Gesamtnote mit ein. Sofern eine Ausweisung auf den Abschlussdokumenten nicht gewünscht ist, ist nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung eine formlose Mail an das Prüfungsamt zu schreiben.

Sollte das gewünschte Wahl(pflicht)modul nicht Bestandteil des aktuellen Wahl(pflicht)kataloges sein, so kann vor der möglichen Prüfungsteilnahme die  Möglichkeit der Belegung beim Fakultätssekretariat bzw. Prüfungsausschuss angefragt werden. Bei Genehmigung muss die schriftliche Bestätigung per Mail an das Prüfungsamt übersandt werden, damit dieses Sie manuell anmelden kann.

Grundsätzlich melden Sie sich über die App „Mein Studium“ nur zu den Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen möchten bzw. müssen.

Sofern eine Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist nicht mehr möglich ist oder eine Anmeldeverpflichtung besteht, ist umgehend eine ärztliche Bescheinigung beim Prüfungsamt einzureichen, die Ihre Prüfunfähigkeit bestätigt. 

Sie können uns diese per Mail an pruefungsamtnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de oder per Post/ Einwurf zukommen lassen.

Teilen Sie bitte per Mail an pruefungsamtnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de  mit, dass Sie wegen Kindererziehung nicht an der Prüfung (Modulbezeichnung + Prüfungstermin angeben) teilnehmen können. Die Anmeldung zu dieser Prüfung wird dann umgehend seitens des Prüfungsamtes manuell im System storniert.

Die Hochschule ist in der Pflicht, jeder werdenden oder stillenden Mutter eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um dies zu gewährleisten sollten Sie auch aus eigenem Interesse die Schwangerschaft anzeigen.

Reichen Sie bitte hierzu eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin beim Prüfungsamt per Mail ein. – Nähere Informationen werden Ihnen dann zugesandt.

Hierzu finden Sie auf der htw saar-Internetseite weitere Infos unter https://www.htwsaar.de/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-familie-an-der-htw-saar-1/mutterschutz-und-schwangerschaft

Nachteilsausgleich kann beantragt werden z.B. bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Kindererziehung, chronischer Erkrankung. Informationen und Anträge finden Sie auf der htw saar-Homepage unter https://www.htwsaar.de/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-familie-an-der-htw-saar-1/studienorganisation/nachteilsausgleich bzw. unter  https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/service-und-beratung/in-allen-lebenslagen/studieren-mit-behinderung/nachteilsausgleich

  • Im SIM-Portal steht Ihnen die Kachel „Meine Anträge“ zur Verfügung. Dort stellen Sie einen „Antrag auf Abschlussarbeit“; bei der Antragstellung erhalten Sie weitere Hinweise zum Ablauf.
  • Bitte beachten Sie auch das SIM-Handbuch "Online-Antrag auf Abschlussarbeit"

Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Fakultätssekretariat.

  • Die Studien- und Lehrbetriebsordnung (SLBO) - mit Beschluss vom 09.02.2022 - tritt rückwirkend für Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 in Kraft.
  • Prüfungen, die im Wintersemester 2021/22 durch eine Nichtteilnahme oder mit einer Note 5 nicht bestanden werden, gelten als Freiversuch und bleiben ohne Anrechnung auf die Zahl der Fehlversuche. (Die Leistungen von bestandenen Prüfungen im Wintersemester 2021/22 werden nicht nachträglich ohne Note als „bestanden“ verbucht.)
  • Zu berücksichtigende Ausnahmen sind in der SLBO § 2 Abs. 6 aufgeführt. – Betrifft die Studiengänge der Sozialen Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Pädagogik der Kindheit – berufsintegrierend, Pflege (Ausbildungsintegriert), Angewandte Hebammenwissenschaft.

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