Prüfungen/Leistungen (An-, Ab- und Ummeldung)
FAQ
Wie kann ich mich von Prüfungen an- und abmelden?
- Die An- und Abmeldung für Prüfungen erfolgt über die App „Mein Studium“ im SIM-Portal.
- Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo zur App „Mein Studium“ sowie das entsprechende Handbuch an.
Muss ich mich zu allen Prüfungsleistungen selbst anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlpflichtmodul und einem Wahlmodul?
Ein Wahlpflichtmodul ist ein verpflichtendes Modul im Curriculum, welches aus einem Angebotskatalog gewählt werden kann.
Sobald ein Wahlpflichtmodul im laufenden Semester als Prüfung angeboten wird, erscheint dieses Prüfungsangebot im SIM-Portal und kann innerhalb der Anmeldefrist gebucht werden.
Das Ergebnis geht in die Gesamtnote mit ein.
Das Ergebnis wird grds. auf dem Zeugnis mit ausgewiesen, geht aber nicht in die Gesamtnote mit ein. Sofern eine Ausweisung auf den Abschlussdokumenten nicht gewünscht ist, ist nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung eine formlose Mail an das Prüfungsamt zu schreiben.
Was muss ich tun, wenn das gewünschte Wahl(pflicht)modul in SIM nicht angezeigt wird?
Sollte das gewünschte Wahl(pflicht)modul nicht Bestandteil des aktuellen Wahl(pflicht)kataloges sein, so kann vor der möglichen Prüfungsteilnahme die Möglichkeit der Belegung beim Fakultätssekretariat bzw. Prüfungsausschuss angefragt werden. Bei Genehmigung muss die schriftliche Bestätigung per Mail an das Prüfungsamt übersandt werden, damit dieses Sie manuell anmelden kann.
Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen
Grundsätzlich melden Sie sich über die App „Mein Studium“ nur zu den Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen möchten bzw. müssen.
Sofern eine Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist nicht mehr möglich ist oder eine Anmeldeverpflichtung besteht, ist umgehend eine ärztliche Bescheinigung beim Prüfungsamt einzureichen, die Ihre Prüfunfähigkeit bestätigt.
Sie können uns diese per Mail an pruefungsamt@htwsaar.de oder per Post/ Einwurf zukommen lassen.
Ich habe einen Nachteilsausgleich wegen Kindererziehung. Aufgrund der Erkrankung meines Kindes kann ich nicht an der angemeldeten Prüfung teilnehmen. Wie muss ich hier vorgehen, damit ich keinen Fehlversuch erhalte?
Muss ich eine Schwangerschaft anzeigen bzw. mit wem muss ich mich in Verbindung setzen?
Die Hochschule ist in der Pflicht, jeder werdenden oder stillenden Mutter eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um dies zu gewährleisten sollten Sie auch aus eigenem Interesse die Schwangerschaft anzeigen.
Reichen Sie bitte hierzu eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin beim Prüfungsamt per Mail ein. – Nähere Informationen werden Ihnen dann zugesandt.
Gibt es weitere Informationen zum Thema Mutterschutz und Schwangerschaft?
Hierzu finden Sie auf der htw saar-Internetseite weitere Infos unter https://www.htwsaar.de/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-familie-an-der-htw-saar-1/mutterschutz-und-schwangerschaft
Welche Nachteilsausgleiche gibt es? Wo kann ich mich hierüber erkundigen?
Wo melde ich meine Abschlussarbeit an?
- Im SIM-Portal steht Ihnen die Kachel „Meine Anträge“ zur Verfügung. Dort stellen Sie einen „Antrag auf Abschlussarbeit“; bei der Antragstellung erhalten Sie weitere Hinweise zum Ablauf.
- Bitte beachten Sie auch das SIM-Handbuch "Online-Antrag auf Abschlussarbeit"
Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
SLBO: Regelung zu Freiversuchen und Umwandlung einer Note in „BE“
- Die Studien- und Lehrbetriebsordnung (SLBO) - mit Beschluss vom 09.02.2022 - tritt rückwirkend für Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 in Kraft.
- Prüfungen, die im Wintersemester 2021/22 durch eine Nichtteilnahme oder mit einer Note 5 nicht bestanden werden, gelten als Freiversuch und bleiben ohne Anrechnung auf die Zahl der Fehlversuche. (Die Leistungen von bestandenen Prüfungen im Wintersemester 2021/22 werden nicht nachträglich ohne Note als „bestanden“ verbucht.)
- Zu berücksichtigende Ausnahmen sind in der SLBO § 2 Abs. 6 aufgeführt. – Betrifft die Studiengänge der Sozialen Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Pädagogik der Kindheit – berufsintegrierend, Pflege (Ausbildungsintegriert), Angewandte Hebammenwissenschaft.