Prüfungen/Leistungen (An-, Ab- und Ummeldung)

SIM-Handbuch "Mein Studium"

Sim Handbuch "Online-Antrag auf Abschlussarbeit"

Um sich zu Prüfungen oder Leistungsnachweisen an-, ab- oder umzumelden nutzen Sie die SIM-App „Mein Studium“ in Ihrem SIM-Portal: https://sim.htwsaar.de

Wie kann ich mich in Zukunft von Prüfungen abmelden?

  • Die An- und Abmeldung für Prüfungen erfolgt über die App „Mein Studium“ im SIM-Portal.
  • Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo zur App „Mein Studium“ sowie das entsprechende Handbuch an.

Bin ich bereits für Prüfungen im Sommersemester pflicht-angemeldet?

  • Die Studierenden müssen sich für alle Prüfungen ab dem Sommersemester 2022 bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin über SIM an- oder abmelden (für Pflicht- und Wahlpflicht-Module).
  • Alle Prüfungsanmeldungen sehen Sie in der App „Mein Studium“. Dort können Sie sich zu Prüfungen an-, ab- oder ummelden. Anmeldungen zu Moodle müssen separat durchgeführt werden.

Muss ich mich auch zu anderen Prüfungsleistungen, wie z.B. Projektarbeiten oder Hausarbeiten, selbst anmelden?

  • Ja, Sie müssen sich zu ALLEN Prüfungsleistungen selbst anmelden, so z.B. auch zu Projektarbeiten, Hausarbeiten, Seminaren, Ausarbeitungen, Laborversuchen, Studienarbeiten, usw.

Wo muss ich mich in Zukunft bei einer Teilnahme zu einem Wahlfach anmelden?

  • Die Anmeldung zu Wahlfächern erfolgt ebenfalls über die App „Mein Studium“.

Ich bin aus gesundheitlichen Gründen (z.B. wegen Kindererziehung) von der Pflichtanmeldung

  • Sie melden sich über die App „Mein Studium“ nur zu den Prüfungen an, an denen Sie auch teilnehmen möchten.
  • Bei Krankheit muss ein Attest beim Prüfungsamt eingereicht werden, sofern eine Abmeldung innerhalb der vorgesehenen Abmeldefrist nicht mehr möglich ist.
  • Studierende mit Befreiung von der Pflichtanmeldung z.B. wegen Nachteilsausgleich oder Kinderziehung usw. melden sich bitte per Mail beim Prüfungsamt, wenn sie an einer Prüfung zu der sie sich angemeldet hatten nicht teilnehmen können.

Wo melde ich meine Abschlussarbeit an?

  • Im SIM-Portal steht Ihnen die Kachel „Meine Anträge“ zur Verfügung. Dort stellen Sie einen „Antrag auf Abschlussarbeit“; bei der Antragstellung erhalten Sie weitere Hinweise zum Ablauf.
  • Bitte beachten Sie auch das SIM-Handbuch "Online-Antrag auf Abschlussarbeit"

Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?

Bitte fragen Sie hierzu im Sekretariat der jeweiligen Fakultät nach.

SLBO: Regelung zu Freiversuchen und Umwandlung einer Note in „BE“

  • Die Studien- und Lehrbetriebsordnung (SLBO) - mit Beschluss vom 09.02.2022 - tritt rückwirkend für Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 in Kraft.
  • Prüfungen, die im Wintersemester 2021/22 durch eine Nichtteilnahme oder mit einer Note 5 nicht bestanden werden, gelten als Freiversuch und bleiben ohne Anrechnung auf die Zahl der Fehlversuche. (Die Leistungen von bestandenen Prüfungen im Wintersemester 2021/22 werden nicht nachträglich ohne Note als „bestanden“ verbucht.)
  • Zu berücksichtigende Ausnahmen sind in der SLBO § 2 Abs. 6 aufgeführt. – Betrifft die Studiengänge der Sozialen Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Pädagogik der Kindheit – berufsintegrierend, Pflege (Ausbildungsintegriert), Angewandte Hebammenwissenschaft.

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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