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  • Studieren ohne Hochschulreife

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Zugang zu den Studiengängen der htw saar, ohne die allgemeine oder Fachhochschulreife absolviert zu haben. Folgende Möglichkeiten bestehen:

Direkter Erhalt der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung

Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen erhalten die allgemeine Hochschulreife und können sich für ein Studium an der htw saar online bewerben. Der Hochschule muss in jedem Fall eine Durchschnittsnote, evtl. durch eine separate Schulbescheinigung, nachgewiesen werden. Sofern dies nicht der Fall ist, muss die Hochschule die Note auf 4,0 festsetzen.

  • Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO)
  • Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsausbildungsgesetz (BBiG), §§ 42. 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst)
  • Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung
  • Inhaber von Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Gesundheitswesen, für die Prüfungsregelungen nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits‐ und Altenpflegeberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers (WuHG) vom 25. November 1998 (Amtsblatt 1999, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. September 2007 (Amtsblatt S. 1954), in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • Inhaber von Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, für die gesetzliche Prüfungsregelungen bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Fachgebundener Hochschulzugang

Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Hochschulreife, die nicht zu einer der oben aufgeführten Personengruppen gehören, können unter gewissen Voraussetzungen zum Probestudium an der htw saar zugelassen werden und im Anschluss ggf. eine fachgebundene Studienberechtigung erhalten.

Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen.

  1. einen mittleren Bildungsabschluss erworben hat, 
  2. eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis (Note 2,5 oder mind.80 Punkte in der Berufsabschlussprüfung ) in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens 3 Jahren, erfolgreich abgelegt hat,
  3. die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen kann. 

können nachgewiesen werden durch

- den mind. sechsjährigen Besuch einer Schule mit deutscher
Unterrichtssprache oder

- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
mit mind. dem Gesamtergebnis DSH-2 oder eine gleichwertige
Prüfung.

Der Nachweis studiengangspezifischer Sprachkenntnisse richtet sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.

Das Probestudium dauert mindestens zwei Semester und kann in Abhängigkeit der jeweiligen Regelstudienzeit bis zu vier Semester betragen.

In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend.

Die Bewerberin oder der Bewerber beantragt frühestens nach zwei Semestern Probestudium die Eignungsfeststellung bei der htw saar unter Vorlage der Leistungsnachweise.
Die Eignung wird festgestellt, wenn mindestens zwei Drittel der Studien- und Prüfungsleistungen/ 40 ECTS gemäß Studien- und Prüfungsordnung erfolgreich nachgewiesen wurden.

Der Antrag (siehe Downloadbereich ganz unten) muss der Hochschule bis spätestens 01. April eines jeden Jahres vorliegen. 
Studienbewerberinnen und -bewerber für weiterbildende Bachelorstudiengängen können nach Bestehen einer Eignungsprüfung zugelassen werden. Weiter Informationen finden Sie hier

Ablauf des Verfahrens

  • Beratungsgespräch bei der zentralen Studienberatung. Diese befindet sich auf dem Gelände der Universität des Saarlandes:Zentrale Studienberatung
    Campus Center, Gebäude A 4 4
    Postfach 15 11 50
    66041 Saarbrücken
    Telefon: (06 81) 302 - 3513

        http://www.uni-saarland.de/Studienberatung      

  • Teilnahme an der studiengangspezifischen Studienberatung der htw saar
  • Antrag auf Zulassung zum Probestudium (siehe oben)  bis spätestens 1. April eines jeden Jahres .                                     

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Vollständiger Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren
  2. Amtlich beglaubigte Kopien der Schulabgangs- bzw. Schulabschlusszeugnisse mit Nachweis des Mittleren Bildungsabschlusses sowie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  3. Beleg über den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
    • entweder durch den mindestens sechsjährigen Besuch einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache.
    • oder durch die deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (DSH) mit mindestens dem Gesamtergebnis DSH-2
    • oder gleichwertige Prüfung
  4. ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild
  5. Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachgebundene Studienberechtigung zu erwerben.
  6. o.g. Bescheinigungen über Studienberatungen.

Neben dem Antrag auf Zulassung zur Aufnahme eines Probestudiums muss bei der htw saar spätestens bis zum 15. Juli eines jeden Jahres eine Bewerbung für einen Studienplatz im gewünschten Studiengang über das Online-Portal erfolgen!

Downloads

  • Antrag  Bewerbung Probestudium
  • Merkblatt zum Antrag Probestudium
  • Verordnung berufliche Qualifikation
  • Deutschrichtlinie

Kontakt

Waltraud Huber

Studienmöglichkeit aufgrund beruflicher Qualifikation/Probestudium und Internationale Studieninteressierte

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Raum: 11.01.17, Haus des Wissens
  • Telefon: +49 (0)681 58 67 - 632
  • E-Mail: waltraud.hubernoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

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Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

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