Berufungen an der htw saar laufen nach einem im § 43 des Saarländischen Hochschulgesetzes geregelten Verfahren ab.
Einen schnellen Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte und Meilensteine in einem Berufungsverfahren von der Stellenzuweisung bis hin zur Ruferteilung gibt Ihnen die nachfolgend aufgeführte Liste, einen detaillierteren Überblick finden Sie im Video (Transkript).
Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz