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Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der htw saar richten sich nach § 41 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG). Dabei handelt es sich grundsätzlich um folgende Anforderungen:

  1. abgeschlossenes Hochschulstudium,
  2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung und durch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik nachzuweisen ist,
  3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und
  4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das dem zu vertretenden Fach entspricht.

Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Nachwuchsprofessur an der htw saar richten sich nach § 42 a des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG). Die grundsätzlichen Anforderungen an Kandidat*innen, wie pädagogische und wissenschaftliche Qualifikationen gemäß § 41 SHSG, bleiben dabei bestehen. Lediglich die nachzuweisende Berufspraxis reduziert sich nach § 42 a SHSG auf mindestens zwei Jahre.

Weitere detaillierte Anforderungen für konkrete Stellen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Ansprechpartnerin

Milena Sieger

Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz

  • Raum: 11.08.14
  • Telefon: +49 (0)681 5867-330
  • E-Mail: milena.siegernoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
  • Skype:justiziariat@htwsaar.de

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