Ja. Bewerberinnen und Bewerber mit weniger als 210 ECTS-Punkten, aber mit mindestens 180 ECTS-Punkten bekommen eine Auflage. Diese ist bis zur Anmeldung der Master-Abschlussarbeit zu erfüllen.
Die Auflagen werden in Verbindung mit der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Zulassungskommission festgelegt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die fehlenden ECTS nachzuholen, bspw. durch den Besuch zusätzlicher Module an der htw saar und/oder eine Praxisphase in Vollzeit (6 Monate). Bitte wenden Sie sich an die Studienleitung, um Informationen und Empfehlungen für einen möglichen Studienverlauf zu erhalten.
Ja. Allerdings ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen mit der vorläufigen Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote bei der Bewerbung vorzulegen. Das Bachelorzeugnis ist in diesem Fall spätestens bis zum Tag der Immatrikulation nachzureichen. Dieser Termin liegt Ende April für den Studienbeginn im Sommersemester bzw. Ende Oktober für den Studienbeginn im Wintersemester.
Ja. Allerdings können höchstens 10 ECTS-Punkte nachgeholt werden. Die Zulassungskommission legt einzelne Lehrveranstaltungen zu Beginn des Studiums fest, die für die Nachqualifikation erforderlich sind
Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn Inhalte und Umfang der an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen den Inhalten und dem Umfang von Modulen des Master-Studiengangs „Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen“ entsprechen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Studienleitung.
Folgende Nachweise werden angenommen:
Nein
Nein
Die Zuteilung erfolgt nach dem sogenannten Numerus-Clausus-Verfahren analog zum Vorgehen in unseren Bachelor-Studiengängen. Das bedeutet, dass die Studienplätze nach der Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung vergeben werden.
Nein
Nein
Nein
Die Gesamtnote muss zum Zeitpunkt der Bewerbung 2,9 oder besser sein. Jedoch kann die sogenannte Auswahlgrenze erst im Nachhinein ermittelt werden. Sie ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber und deren akademischen Leistungen.
Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Hochschulabschlüssen reichen zunächst zur Vorprüfung ihre ausländischen Bildungsnachweise bei uni-assist >> ein. Nach erfolgter Vorprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen von uni-assist eine Bescheinigung über das Ergebnis der Bewertung der Bildungsnachweise mit umgerechneter Note. Mit dieser Bescheinigung (VPD = Vorprüfungsdokumentation) erfolgt dann die Bewerbung direkt über das Online-Bewerbungsportal der htw saar innerhalb der Bewerbungsfrist.
Grundsätzlich ja. Vor dem Auslandsaufenthalt sollen Sie unbedingt mit der Studienleitung und mit der/dem Auslandsbeauftragen klären, welche im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden können.
Ja, der Master-Studiengang „Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen“ kann in Teilzeit studiert werden.
Die Dauer des Master-Studiums wird individuell geregelt und hängt von der Anzahl der Module ab, die je Semester absolviert werden.
Für inhaltliche Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studienleitung, Prof. Dr. Jochen Pilhofer, jochen.pilhofer@htwsaar.de