Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Punkten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Bewerberinnen und Bewerber mit weniger als 210 ECTS-Punkten, aber mit mindestens 180 ECTS-Punkten bekommen eine Auflage. Diese ist bis zur Anmeldung der Master-Abschlussarbeit zu erfüllen.

Kann ich mir aussuchen, in welcher Form ich die zusätzlichen 30 ECTS-Punkte erwerbe?

Die Auflagen werden in Verbindung mit der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Zulassungskommission festgelegt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die fehlenden ECTS nachzuholen, bspw. durch den Besuch zusätzlicher Module an der htw saar und/oder eine Praxisphase in Vollzeit (6 Monate). Bitte wenden Sie sich an die Studienleitung, um Informationen und Empfehlungen für einen möglichen Studienverlauf zu erhalten.

Ich muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einige Prüfungen ablegen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Allerdings ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen mit der vorläufigen Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote bei der Bewerbung vorzulegen. Das Bachelorzeugnis ist in diesem Fall spätestens bis zum Tag der Immatrikulation nachzureichen. Dieser Termin liegt Ende April für den Studienbeginn im Sommersemester bzw. Ende Oktober für den Studienbeginn im Wintersemester.

Ich habe nicht die erforderlichen 20 ECTS-Punkte in Grundlagen im Bereich des (internen und/oder externen) Rechnungswesens sowie der Steuerlehre. Kann ich trotzdem zugelassen werden, z.B. wenn ich ohnehin noch 30 ECTS-Punkte bis zur Master-Abschlussarbeit erwerben muss?

Ja. Allerdings können höchstens 10 ECTS-Punkte nachgeholt werden. Die Zulassungskommission legt einzelne Lehrveranstaltungen zu Beginn des Studiums fest, die für die Nachqualifikation erforderlich sind

Ich studiere bereits in einem Master-Studiengang. Können dort erbrachte Leistungen anerkannt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn Inhalte und Umfang der an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen den Inhalten und dem Umfang von Modulen des Master-Studiengangs „Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen“ entsprechen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Studienleitung.

Wie kann ich meine englischen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen?

Folgende Nachweise werden angenommen:
  • Die Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Reisepass oder Personalausweis), aus dem sich die Muttersprache Englisch ergibt.
  • Der Nachweis einer staatlich anerkannten Hochschule, aus dem sich eindeutig ergibt, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber über Englischkenntnisse auf B2-Niveau verfügt.
  • Das deutsche Abiturzeugnis mit Ausweisung des erreichten Niveaus bzw. das deutsche Abiturzeugnis mit Ausweisung der Belegung der geforderten Fremdsprache als E-Kurs/ Leistungskurs.
  • Schulabschluss- oder Studienabschluss-Zeugnis in der entsprechenden Fremdsprache als Unterrichtssprache.
  • Die Vorlage eines gültigen Zertifikats eines anerkannten externen Tests (z.B. TOEFL oder IELTS, der zum Bewerbungsschluss – laut Ausstellungsdatum – nicht älter als zwei Jahre sein darf. (Siehe auch >>)

Muss ich meiner Bewerbung ein Motivationsschreiben oder ein Referenzschreiben beifügen?

Nein

Finden Zulassungstests oder Auswahlgespräche statt?

Nein

Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Studienplätze?

Die Zuteilung erfolgt nach dem sogenannten Numerus-Clausus-Verfahren analog zum Vorgehen in unseren Bachelor-Studiengängen. Das bedeutet, dass die Studienplätze nach der Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung vergeben werden.

Kann ich meine Chance auf eine Zuteilung erhöhen, wenn ich Empfehlungsschreiben oder Arbeitszeugnisse beifüge?

Nein

Werden Absolventinnen bzw. Absolventen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes bei der Studienplatzvergabe bevorzugt?

Nein

Gibt es ein Kontingent für ausländische Studierende?

Nein

Welche Gesamtnote muss ich mindestens haben, um einen Studienplatz zu erhalten?

Die Gesamtnote muss zum Zeitpunkt der Bewerbung 2,9 oder besser sein. Jedoch kann die sogenannte Auswahlgrenze erst im Nachhinein ermittelt werden. Sie ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber und deren akademischen Leistungen.

Ich habe einen ausländischen Bildungsabschluss. Was muss ich tun?

Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Hochschulabschlüssen reichen zunächst zur Vorprüfung ihre ausländischen Bildungsnachweise bei uni-assist >> ein. Nach erfolgter Vorprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen von uni-assist eine Bescheinigung über das Ergebnis der Bewertung der Bildungsnachweise mit umgerechneter Note. Mit dieser Bescheinigung (VPD = Vorprüfungsdokumentation) erfolgt dann die Bewerbung direkt über das Online-Bewerbungsportal der htw saar innerhalb der Bewerbungsfrist.

Ist ein Auslandssemester möglich?

Grundsätzlich ja. Vor dem Auslandsaufenthalt sollen Sie unbedingt mit der Studienleitung und mit der/dem Auslandsbeauftragen klären, welche im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden können.

Kann ich den Master-Studiengang im Rahmen eines kooperativen Studiums absolvieren?

Kann ich das Studium parallel zu einer (Teilzeit-)Berufstätigkeit ausüben?

Ja, der Master-Studiengang „Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen“ kann in Teilzeit studiert werden.
Die Dauer des Master-Studiums wird individuell geregelt und hängt von der Anzahl der Module ab, die je Semester absolviert werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn meine Fragen noch nicht beantwortet sind?

Für inhaltliche Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studienleitung, Prof. Dr. Jochen Pilhofer, jochen.pilhofer@htwsaar.de

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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