
An unserer Hochschule finden in regelmäßigen Abständen Gremienwahlen statt. Bei diesen Wahlen wählen Studierende und Beschäftigte ihre Vertreter*innen, welche die Sicht und Anliegen derer mit einbringen und an wichtigen Entscheidungen über Studium, Lehre und Hochschulpolitik mitwirken.
Die Amtszeit der Gewählten beträgt 3 Jahre. Da Studierende aus den verschiedensten Gründen häufiger wechseln als Beschäftigte, wird nach 3 Semestern der Gremienwahlen (zuletzt 2024) eine Teilwahl für Studierende durchgeführt.
Daher werden am 02.02.2026 diese Teilwahlen stattfinden. Dabei werden die studentischen Vertreter*innen im Senat, in den Fakultätsräten und im Beirat für Frauenfragen gewählt.
In diesem Jahr wird die Wahl aufgrund organisatorischer Rahmenbedingungen als Urnenwahl durchgeführt.
Folglich werden am Wahltag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr an folgenden Standorten Wahllokale eingerichtet, in denen ihr eure Stimme abgeben könnt.
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Solltest du am Wahltag verhindert sein oder an deinem Standort keine Lehrveranstaltungen haben, kannst du ganz unkompliziert die Briefwahl beantragen. Das entsprechende Formular ist schnell ausgefüllt - die Wahlunterlagen werden dir anschließend bequem nach Hause geschickt.
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[…] Wählen und gewählt werden kann in einer Teilwahl nur, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten dieser Teilwahl eingetragen ist. […] (Auszug aus dem Wahlausschreiben)
Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten wurden am 5. Dezember 2025 in der Abteilung A5 – Recht, Personal, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz, in den Geschäftszimmern der Dekanate, des DFHIs, des CECs und in den Geschäftsräumen der Studierendenschaft (Büro ASTA Frau Schendel) und in der Poststelle am Campus Alt-Saarbrücken und am Campus Rotenbühl zur Einsichtnahme ausgelegt.
Einsprüche gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten konnten bis zum 19. Dezember 2025, 10 Uhr bei der Wahlleiterin eingelegt werden.
Einsprüche lagen bis zur eingeräumten Frist keine vor.
Der Abschluss der Verzeichnisse der Wahlberechtigten wird hiermit bekannt gegeben.
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Wahlvorschläge können bis zum 19.01.2026 (12:00 Uhr) bei der Wahlleiterin, eingereicht werden. Um die Funktionsfähigkeit des Senats, der Fakultätsrate und des Beirats für Frauenfragen bei Ausscheiden von Mitgliedern zu gewährleisten, wird empfohlen, in den Wahlvorschlägen eine ausreichende Anzahl von Personen für die jeweilige Teilwahl vorzuschlagen.
Wahlvorschlag Beirat für Frauenfragen >
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