
Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs Pädagogik der Kindheit (ehemals berufsintegrierend) sind, sofern Sie den Rahmenanforderungen entsprechen, von den zuständigen Ministerien der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz anerkannt und somit zu festgelegten Terminen bildungsfreistellungsfähig.
Die benötigten Anerkennungsbescheide für das Saarland stehen zur Vorlage beim Arbeitgeber zum Download bereit:
Sommersemester 2025 | |
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| Fachsemester | |
Saarland | 4 |
| 6 | |
| 8 | |
Für die Beantragung der Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz wenden Sie bitte telefonisch an Frau Karpa.

Sekretariat Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit