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Mutterschutz für Student*innen

Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) explizit auch für Student*innen. Die Hochschule ist in der Pflicht, jeder werdenden oder stillenden Mutter* eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen - unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um dies zu gewährleisten sollten Student*innen auch aus eigenem Interesse Ihre Schwangerschaft anzeigen. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zum  Prüfungsamt auf. Während der gesetzlichen Schutzfristen (6 Wochen vor der Entbindung / 8 Wochen nach der Entbindung) ist die Studentin wie beurlaubt. Die Teilnahme an Prüfungen ist auf Wunsch möglich.

Besondere Flexibilität für Student*innen hinsichtlich der Schutzfristen

Eine Ausnahme von den gesetzlichen Schutzfristen  ist möglich, wenn die Studentin* dies ausdrücklich verlangt (schriftliche Erklärung). Diese Verzichtserklärung kann jederzeit widerrufen werden. So können einzelnen oder mehrere Prüfungen auch während der Schutzfristen abgelegt werden.

Anspruch Nachteilsausgleich sowie Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten

Es besteht Anspruch auf Ersatzleistungen zum Nachteilsausgleich bei Ausschluss von Studienanforderungen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung bzw. während der Mutterschutzfristen. Außerdem müssen Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten (Zeit, Raum, Ausstattung) gewährleistet werden.

Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen (betrieblicher Gesundheitsschutz)

Wichtig ist die Überlegung, ob die werdende oder stillende Studentin* während des Studiums gefahrbringenden Bedingungen ausgesetzt ist, welche sie oder das ungeborene Kind schädigen oder die Schwangerschaft gefährden können. Gefahrbringende Bedingungen können z. B der Umgang mit chemischen, biologischen, infektiösen oder radioaktiven Stoffen sein oder besondere Tätigkeiten wie z.B. schweres Heben oder Tragen.

Sollten Ihre Fragen noch nicht beantwortet sein, steht Ihnen zu allen Fragen und Problemen das Familienbüro (Gebäude 8 Raum 8116, CAS), sowie die Frauenbeauftragte und das Gleichstellungsbüro der htw saar zur Seite.

Sie können sich dazu selbstverständlich auch im Familienbüro oder im Prüfungsamtpersönlich und vertraulich beraten lassen.

Das  Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bietet ein umfassendes Beratungsangebot für Schwangere an. 

 Zum Herunterladen:

Prüfungsregelungen für Studierende mit Familienverantwortung
Informationsblatt Mutterschutz Student*innen

Mutterschutzgesetz - MuSchG

Links:

Gleichstellungsbüro der htw saar

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken
Raum2.2.20 (Geb. 2)
t +49 (0) 681 5867 - 427


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