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Folgende Förderungs- und Unterstützungsleistungen können Studierenden mit Kind(ern) zustehen. Die Seite dient zur ersten überblicksartigen Information. Sie wurde sorgfältig recherchiert, stellt aber keine rechtsverbindlichen Grundlage dar.

Siehe auch: allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung

  • Betreuungskostenzuschuss: studierende Eltern können einen Zuschuss zu den Betreuungskosten für Kinderkrippe, -tagesstätte oder Tagesmutter beantragen. Anträge und weitere Informationen beim Jugendamt des jeweiligen Wohnsitzes.
  • Bundesstiftung „Mutter und Kind“: Die Bundesstiftung hilft werdenden Müttern in finanziellen Notsituationen unbürokratisch, wenn eine Unterstützung über andere Sozialleistungen nicht möglich ist. Die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung richten sich nach dem individuellen Bedarf. Um Stiftungsgelder zu erhalten, wenden sich werdende Mütter an eine Schwangerschaftsberatungsstelle (z.B. pro familia, beim Gesundheitsamt des Regionalverbands u.a.). Die Mittel werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es gibt darüber hinaus weitere Stiftungen, die Schwangere oder Mütter unterstützen.
  • Elterngeld: Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Elterngeld wird in der Regel für maximal 14 Monate gezahlt. Die Höhe bemisst sich nach dem individuellen Einkommen der/des Antragstellerin/-s vor der Geburt des Kindes. Ein einkommensunabhängiger Mindest-betrag von 300,- Euro ist allen Eltern garantiert.
    ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus stärkt Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Sie haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
    Antragstellung und weitere Informationen bei der Elterngeldstelle des Saarlandes.
    Zum Thema Elterngeld können Sie sich auch hier beraten lassen.
  • Kinderbetreuungszuschlag (BAföG):  Auszubildende, die mit ihren Kindern unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, können einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113,- Euro für das erste Kind und 85,- Euro für jedes weitere Kind erhalten. Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gelten darüber hinaus weitere Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kind.
  • Kindergeld/Kinderzuschlag: Allen Eltern steht Kindergeld zu. Sie erhalten für das erste und zweite Kind ab dem 1. Juli 2019 monatlich 204,- Euro, für das dritte Kind 210,- Euro, ab dem vierten Kind 235,- Euro. Ergänzend kann ein Kinderzuschlag beantragt werden, wenn das Einkommen zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts reicht, aber nicht für den der Kinder. Zuständig ist die Familienkasse der Arbeitsagentur des Saarlandes. Sie finden hier und hier Infos zum Kindergeld und den Online-Antrag
  • Mutterschaftsgeld: Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird abhängig vom Krankenversicherungsstatus gezahlt.
    • Eine familien- oder privatversicherte Studentin mit geringfügiger Beschäftigung kann Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen.
    • War die Studentin zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Geburt für mindestens 12 Wochen selbst gesetzlich krankenversichert und ist einer (auch geringfügigen) Beschäftigung nachgegangen, kann sie Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. Der Leitfaden zum Mutterschutz informiert detailliert.
  • Unterhaltsgeld/Unterhaltsvorschuss: Das Unterhaltsvorschussgesetz gewährt Kindern unter zwölf Jahren, die bei ihrem alleinerziehenden Elternteil leben, aus öffentlichen Mitteln einen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung nicht nachkommt. Anträge und weitere Informationen beim Jugendamt des jeweiligen Wohnsitzes.
  • Sozialgeld für das Kind: In Fällen, in denen Studierende mit Kindern selbst keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben, kann für das Kind dennoch ein sogenanntes Sozialgeld bezogen werden. So können studierende Eltern für Ihr unter 15 Jahre altes Kind Sozialgeld gem. § 28 SGB II beantragen, wenn dessen Einkommen den Bedarf nach dem SGB II, also den Regelsatz und anteilige Unterkunftskosten, nicht erreicht. Einkommen des Kindes ist vor allem: Kindergeld/Kinderzuschlag und der Unterhaltsanspruch. Weitere Informationen finden Sie hier, die Antragstellung läuft über die Jobcenter im Saarland.
  • Wohngeld: Einen Anspruch auf Wohngeld können zum einen Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, sowie Kinder von Studierenden, wenn sie kein Sozialgeld nach dem SGB II beziehen,haben . Für noch nicht geborene Kinder kann bereits während der Schwangerschaft Wohngeld beantragt werden. Weitere Informationen und Antragstellung bei den Landkreisen bzw. im Regionalverband.
  • Stipendien: Das Stipendium der Bundesstiftung Mutter und Kind richtet sich an bedürftige Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Der Antrag muss vor der Entbindung bei einer Schwangerenberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes erfolgen. Weitere Informationen zu Antragstellung und Beratungsangeboten auf der Homepage der Stiftung.  Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung sind die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Diese Stipendien richten sich an besonders motivierte Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten. Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Links:

allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung

Elterngeldstelle des Landesamts für Soziales

BAföG-Sonderregelungen bei Schwangerschaft und Kindererziehung

Jugendämter im Saarland

Broschüre „Ich bin schwanger! Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind“

Familienkasse Arbeitsagentur des Saarlandes

Mobilitäts-Programme speziell für Studierende mit Kind(ern)

Mutterschutz-Leitfaden des BMFSFJ

Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes

Jobcenter Saarland

Wohngeld Saarland

Familienportal

Elterngeldberater

Profilbild von Sandra Wiegand, M.A.

Sandra Wiegand, M.A.

Studienberatung | Juniorstudium | Mentoring

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