Wie entwickeln wir unsere Hochschule weiter? Hier erfahren Sie mehr über unsere zentralen Steuerungs- und Entwicklungsinstrumente: vom Hochschulentwicklungsplan über Ziel- und Leistungsvereinbarungen bis zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre.
Die Hochschule beschließt in der Regel alle vier Jahre über den Struktur- und Entwicklungsplan unter besonderer Berücksichtigung eines international orientierten und regional abgestimmten Lehr- und Forschungsangebots im gegebenen finanziellen Rahmen. Die Planungen erstrecken sich insbesondere auf Personal und Ressourcen, die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, die Studienplatzkapazität, Forschungsschwerpunkte, Wissens- und Technologietransfer, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Der Entwurf des Struktur- und Entwicklungsplans wird vom Präsidium unter Mitwirkung des Erweiterten Präsidiums erarbeitet und dem Hochschulrat nach Zustimmung des Senats zur Beschlussfassung vorgelegt.
Seit 2008 trifft das Land mit der htw saar mehrjährige Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Gegenstand der Ziel- und Leistungsvereinbarung können insbesondere Schwerpunktsetzungen im Studienangebot und der Forschungskapazität, Maßnahmen zur Förderung der Qualität von Lehre und angewandter Forschung sowie der zur Verfügung stehende Finanzrahmen sein.
*Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2011-2013 wurden bis 2015 verlängert.
Der "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" ist das Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts. Bund und Länder haben am 6. Juni 2019 die Bund-Länder-Vereinbarung über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen.